Krypto-Schock

Bitcoins geklaut – aber Versicherung zahlt keinen Cent

Ein Wiener verlor fast 99.000 Euro in Bitcoin an einen Hacker. Doch seine Haushaltsversicherung muss laut Urteil des Höchstgerichts nicht zahlen.
Team Wirtschaft
05.05.2026, 18:54
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In der Welt der Kryptowährungen gilt eigentlich das Motto: Wer den privaten Schlüssel besitzt, dem gehört auch das digitale Gold. Doch was passiert, wenn dieser Schlüssel durch einen fiesen Trick gestohlen wird und plötzlich Bitcoins im Wert von fast 100.000 Euro futsch sind?

Mit genau dieser Frage musste sich der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien in einem ebenso kuriosen wie lehrreichen Fall beschäftigen. Ein Kläger hatte gehofft, dass seine klassische Haushaltsversicherung für den digitalen Raubzug geradesteht, doch das aktuelle Urteil zeigt deutlich, wo die Grenzen der Versicherungswelt in der Blockchain-Ära liegen.

Schadsoftware selbst installiert

Alles begann an einem scheinbar gewöhnlichen Tag im März 2024, als der Kläger seine sogenannte Hardware-Wallet – ein physisches Gerät, das den Zugang zu Kryptowährungen sichert – an seinen Computer anschloss. Um auf seine Bitcoins zuzugreifen, installierte er eine Software, die er auf der Download-Seite seines Betriebssystems fand.

Doch was wie ein nützliches Programm aussah, war in Wahrheit eine fiese Schadsoftware. Das Programm forderte ihn auf, seine Wiederherstellungsphrase einzugeben, die "Seed-Phrase", eine geheime Kombination aus 12 bis 24 Wörtern. Arglos tippte er die Wörter ein, und kurz darauf waren seine 1,47353348 Bitcoins unwiederbringlich auf fremde Konten verschwunden.

Versicherung ließ Erklärung nicht gelten

Der Kläger hielt diesen Vorfall für einen klaren Fall für seine Haushaltsversicherung. Er argumentierte, dass die Bitcoins durch die Hardware-Wallet quasi physisch in seiner Wohnung "verkörpert" seien und der Vorfall somit als Einbruchdiebstahl oder zumindest als einfacher Diebstahl zu werten sei. Schließlich habe der Täter ein "Werkzeug" – nämlich die Schadsoftware – benutzt, um sich Zugang zu seinem digitalen Tresor zu verschaffen.

Verfahren ging bis vor den OGH

Doch die Versicherung sah das völlig anders und verweigerte die Zahlung. Der Rechtsstreit wanderte durch die Instanzen und landete schließlich beim Obersten Gerichtshof unter der Geschäftszahl 7 Ob 225/25a, der jüngst sein Urteil fällte.

Kein Einbruch, kein Diebstahl

Die Richter stellten klar, dass man für einen Einbruchdiebstahl im Sinne der Versicherung in einen echten, physischen Raum eindringen muss. Ein "virtueller Raum", den der Kläger ins Spiel brachte, reicht nicht aus. Da kein Täter körperlich in die Wohnung eingestiegen war und auch die Hardware-Wallet selbst nicht mitgenommen wurde, fehlte das typische Einbruchsmerkmal.

Dieb hat dem Kläger nichts "weggenommen"

Auch der Versuch, den Vorfall als "einfachen Diebstahl" einzustufen, scheiterte. Der OGH erläuterte ausführlich, dass ein Diebstahl voraussetzt, dass eine körperliche Sache weggenommen wird. Bitcoins befinden sich jedoch nicht physisch in einer Wohnung oder auf einer Wallet-Hardware, sondern existieren lediglich als Datensätze auf Rechnern in aller Welt. Der Dieb hatte dem Kläger also nichts "weggenommen", sondern ihn vielmehr dazu gebracht, durch die Preisgabe der Seed-Phrase die Tür zu seinem Vermögen selbst zu öffnen.

Bitcoin-Klau von Haushaltsversicherung nicht abgedeckt

Letztlich stuften die Richter die Tat eher als betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch oder klassischen Betrug ein, was jedoch nicht vom Schutz der Haushaltsversicherung umfasst ist. Die Revision des Klägers wurde daher abgewiesen.

Für den Kläger endet die Geschichte besonders bitter: Er verliert nicht nur sein digitales Vermögen im Wert von fast 100.000 Euro, sondern muss der Versicherung auch noch die Kosten des Revisionsverfahrens in Höhe von über 2.800 Euro erstatten.

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