Ein langjähriger Notstandshilfe-Empfänger (seit 2015 mit Unterbrechungen) ist mit seiner Beschwerde gegen die vorübergehende Streichung der Notstandshilfe für 56 Tage vor dem Bundesverwaltungsgericht krachend gescheitert.
Hintergrund war eine vom AMS vermittelte Stelle als Assistenz der Geschäftsführung. Dafür bewarb sich der Mann zwar per Mail, ignorierte aber die Vorgabe, persönlich zur Vorauswahl beim AMS Korneuburg zu erscheinen und Bewerbungsunterlagen ausgedruckt mitzubringen.
Stattdessen schickte der Wiener eine Antwort, die es in sich hatte. Er ziehe es vor, die Bewerbungsunterlagen per E-Mail zu versenden, da er "umweltbewusst und ressourcenschonend erzogen" sei. Und weiter: Wolle man diese gedruckt haben, solle man den AMS-Drucker nutzen. Sollten "Ihre Bürofachkompetenzen damit überfordert sein", könne das jemand anderer machen oder erklären, "wie Ausdrucken einer PDF-Datei funktioniert".
Damit nicht genug: Für einen "Mindestlohnjob als Assistent" halte er ein persönliches Erscheinen in Korneuburg, welches mit dem Tragen von "eng anliegenden klassischen Ballschuhen und der Anreise per öffentlichem Verkehr" verbunden sei, ohnehin für fraglich – nicht zuletzt auch aufgrund "der vorherrschenden politischen Lage in Niederösterreich".
Man solle sich die Unterlagen ohne seine "körperliche Anwesenheit" in Ruhe anschauen. Ohnehin ginge er davon aus, "dass es geeignetere Kandidaten als mich gibt". Als Tüpfelchen auf dem I fügte der Wiener als "Beispiel aus der Praxis" eine fertig formulierte Absage bei.
Zusätzlich kündigte er an, "leibhaftig" nur dann zu kommen, wenn ernsthaftes Interesse bestünde und ein auf sechs Monate befristeter Arbeitsvertrag mit Option auf Verlängerung auf dem Tisch liege. Zum entscheidenden Termin erschien der Mann dann tatsächlich nicht.
Das Gericht wertete dieses Verhalten als Vereitelung einer zumutbaren Beschäftigung. Der Mann habe durch sein Gesamtverhalten unmissverständlich signalisiert, dass er das Nichtzustandekommen des Jobs in Kauf nehme. Die Stelle selbst sei zumutbar gewesen.