Tätigkeit "ist ehrenrührig"

"Kein Waschweib" – AMS-Bezieher lehnt Job knallhart ab

Ein Arbeitsloser aus OÖ brachte sich mit einer abwertenden Bewerbung um einen Wäscherei-Job selbst in Bedrängnis – sein Geld wurde gestrichen.
André Wilding
24.04.2026, 13:11
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Ein ungewöhnlicher Fall sorgt in Oberösterreich für Aufsehen: Ein Mann aus dem Bezirk Ried im Innkreis wollte laut "Kronen Zeitung" eine vom AMS zugewiesene Stelle in einer Wäscherei nicht annehmen – und verlor deshalb für Wochen sein Geld.

Der Langzeitarbeitslose, der seit 2017 ohne Job ist, hatte sich zwar beworben, allerdings nur mit einem kurzen Mail. Darin machte er deutlich, dass ihm die Tätigkeit nicht zusagt. "Diese Stelle entspricht weder meinen Kenntnissen und Fähigkeiten, noch meinen Interessen und Neigungen", heißt es in der Tageszeitung.

Später legte der Notstandshilfebezieher sogar Beschwerde ein und fand noch deutlichere Worte: "Ich bin kein einfaches Waschweib, diese Tätigkeit ist für mich ehrenrührig, eine Diskriminierung meiner Personen", soll der Mann laut "Krone" gesagt haben.

Geld für 42 Tage gestrichen

Für das Arbeitsmarktservice (AMS) war klar: Mit dieser Bewerbung habe der Mann eine mögliche Anstellung selbst verhindert. Die Konsequenz folgte prompt – die Notstandshilfe wurde für 42 Tage gestrichen.

Auch vor Gericht konnte der Innviertler nichts erreichen. Auf die Frage, welche Reaktion er sich auf seine Bewerbung erwartet habe, antwortete er laut "Krone" offen: "Dass sie einfach in der Rundablage verschwindet".

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Als Begründung führte er zudem gesundheitliche Probleme wie psychische Beschwerden und chronisches Asthma an. Gutachten kamen jedoch zum Schluss, dass ihm die Arbeit in der Wäscherei durchaus zugemutet werden kann.

Beschwerde abgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde schließlich ab und bestätigte die Entscheidung des AMS, heißt es in dem Bericht der Tageszeitung.

Grundsätzlich gilt: Wer Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezieht, muss sich auf zugewiesene Jobs bewerben. Andernfalls droht ein temporärer Verlust der Unterstützung. Allein im Vorjahr kam es in Oberösterreich in tausenden Fällen zu solchen Sanktionen.

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