Die EU hat sich darauf geeinigt, eine Regelung wieder einzuführen, die Onlinediensten erlaubt, ihre Plattformen nach Missbrauchsmaterial zu durchsuchen. Diese neue Übergangsregelung gilt bis zum 3. April 2028, wie der Rat der EU-Länder am Donnerstag bekanntgegeben hat.
Verschlüsselte Nachrichten, etwa bei Diensten wie Whatsapp, sind von dieser Regelung ausgenommen. Gegner sprechen in diesem Zusammenhang oft von "Chatkontrolle". Eigentlich handelt es sich bei dieser Regelung um eine Ausnahme.
Trotz der strengen Datenschutzgesetze in Europa dürfen Onlinedienste also freiwillig ihre Plattformen nach Missbrauchsdarstellungen durchsuchen und diese melden. Die bisherige Ausnahmeregelung war Anfang April heuer ausgelaufen, weil sich das EU-Parlament und die Mitgliedsländer nicht auf eine rechtliche Grundlage einigen konnten.
Seither herrschte eine rechtliche Grauzone. Mit der aktuellen Regelung hat sich das EU-Parlament durchgesetzt, das Anfang Juli für eine Ausnahme bei verschlüsselten Chats gestimmt hatte.
Nun hofft man, dass sich die EU-Institutionen bis April 2028 auf eine grundlegende Reform der Regeln zum Schutz der Privatsphäre im Internet einigen können und nicht mehr ständig auf eine Verlängerung dieser Maßnahmen angewiesen sind.
Die EU-Kommission hatte schon 2022 vorgeschlagen, Plattformen zu verpflichten, missbräuchliches Material und sogenanntes Grooming zu erkennen und zu melden.
Diese sogenannte "Chatkontrolle" wurde zwar von vielen Kinderschutzorganisationen stark unterstützt, hat aber auch eine heftige Debatte über den Schutz der Privatsphäre ausgelöst.