Tierische Qual

Das Leid dieser Tiere wird ständig vergessen

Obwohl verboten, werden in Österreich die meisten Hummer und Krebse ohne Betäubung einfach in kochendes Wasser geworfen.
15.12.2025, 14:18
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Kurz vor Weihnachten ist die Zeit der Besinnung, auch für andere Lebewesen und überdenken eigener Gewohnheiten, denn wenn man bewusst seinen Blick nach links und rechts richtet, gibt es noch viel zu viel unnötiges Tierleid. Vermeidbares Tierleid. Wie bei den Hummern, die trotz zahlreicher Gesetze buchstäbliche Hölle auf Erden erleben.

Ohne Betäubung ins kochende Wasser!

Hummer zählen zu den Zehnfußkrebsen und sind vom Tierschutzgesetz geschützt. Immerhin sind sie wie auch Krabben, Krebse und Garnelen in der Lage, Schmerzen zu empfinden und werden vor dem Verzehr unsagbar gequält. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) klärt genau über bestehende Gesetze und die mutmaßliche Ignoranz derer auf:

GESETZ NUMMER 1:

In Österreich ist das Töten zum Verzehr durch Kochen in 100 Grad heißem Wasser erlaubt. Davor müssen die Tiere aber zwingend betäubt werden! Die einzige mit dem Tierschutzgesetz konforme Betäubungsmethode ist der Crustastun.

Im sogenannten "Crustastun" wird Schalentieren vor dem Kochen ein schneller, tödlicher Stromschlag verabreicht. Dies gilt bisher als "humanste" Methode den Tod herbeizuführen.

REALITÄT:

In Nobelküchen Österreichs fragt man kaum nach, wie Hummer behandelt werden, bevor sie serviert werden, weshalb die meisten Hummer und Krebse einfach ohne Betäubung ins kochende Wasser geworfen werden. Ihr Todeskampf kann einige Minuten andauern – noch länger, wenn sie zuvor in einem Eisbad "gelähmt" wurden.

GESETZ NUMMER 2:

Das Aufbewahren von lebenden Krebstieren auf Eis ist in Österreich verboten. Das Immobilisieren der Tiere im Tiefkühler oder im Eisbad lähmt die Tiere, sie bleiben aber schmerzempfindlich. Durch diese leider noch weit verbreitete Praxis wird der Todeskampf nur verlängert. Auch das Zusammenbinden der Scheren ist nicht erlaubt!

Weder auf Eis, noch mit zusammengebundenen Scheren entspricht dem österreichischen Tierschutzgesetz: Augen auf!
Getty Images

REALITÄT:

Die meisten Köche in Österreich kennen das Gesetz nicht, oder ignorieren es. Das musste der VGT schon oftmals dokumentieren und anzeigen. Aufgrund der zahlreichen Einzelfälle muss man davon ausgehen, dass die wenigsten Köche und Privatpersonen Krebstiere fachgerecht betäuben, bevor sie sie ins kochende Wasser werfen.

Was nicht schreit, hat keine Schmerzen

Weshalb wir hier offenbar weniger Mitleid empfinden, liegt laut Untersuchungen größtenteils an den fehlenden Schmerzensschreien. Da wir hier audiovisuell nicht wie bei Säugetieren "getriggert" werden können, sind mehrheitlich Fisch, Krebs und auch der Hummer Tiere zweiter Klasse. Die Wissenschaft hat natürlich längst belegt, dass auch diese Tiere über ein komplexes Nervensystem verfügen und deshalb auch ein ausgeprägtes Schmerzempfinden haben.

Man erinnere sich an den Krebs, der sich selbst amputierte, um dem Kochtopf zu entfliehen. Dieses schreckliche Video ging innerhalb einiger Tage viral.

Was kannst du tun?

Der VGT fordert dazu auf, in Restaurants, in denen Krebstiere auf der Speisekarte stehen, nachzufragen, wie diese betäubt werden und bei nicht gesetzeskonformer Antwort des Kochs den Sachverhalt an die zuständige Behörde zu melden.

Noch tierfreundlicher wäre natürlich, auf den Verzehr von fühlenden Lebewesen zu verzichten und jedem Tier solch einen schmerzhaften Tod ersparen zu wollen.

{title && {title} } tine,red, {title && {title} } Akt. 15.12.2025, 17:10, 15.12.2025, 14:18
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