Egal ob Ferienlager oder Kindergarten: Wer mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, sollte eine weiße Weste haben. Um das zu prüfen, verlangen viele Einrichtungen und Organisation im Kinder- und Jugendbereich eine "Spezielle Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" von ihren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern.
Diese gibt nämlich Auskunft darüber, ob Verurteilungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmungen vorliegen, oder eben nicht.
An eine derartige Bescheinigung zu kommen, ist aber alles andere als einfach – es beansprucht Zeit und kostet Geld. Denn die Prüfung, also das amtliche Dokument, kann nicht einfach über die ID-Austria beantragt werden. Stattdessen müssen Betroffene einen Termin mit der Bezirksbehörde organisieren und nach Vorlage eines Formulars der entsendenden Organisation die Bescheinigung persönlich abholen.
Hinzu kommt auch noch, dass der Behördengang natürlich Geld kostet: Österreichweit unterscheiden sich die Gebühren zwischen 2,50 bis 35 Euro. Setzen Organisationen ihre Kinderschutz-Konzepte streng um, muss die Bescheinigung regelmäßig erneuert werden. Das läppert sich, betont SPÖ-Kinderrechte-Sprecherin im Bundesrat Daniela Gruber-Pruner.
Das soll sich nun aber ändern. Denn auf Verlangen der SPÖ soll am Donnerstag im Bundesrat ein Entschließungsantrag von allen fünf Parteien beschlossen werden, der den Zugang zur "Speziellen Strafregisterbescheinigung" vereinfacht. Der Behördengang soll künftig dann auch online über ID-Austria möglich sein. Zumindest für Antragsstellern von Kinder- und Jugendorganisationen sollen außerdem keine Kosten mehr entstehen.
"Unaufgeregt, sachlich, gemeinsam. So geht ehrliche Politik, die den Leuten auch was bringt. Mit unserem Antrag unterstützen wir eine langjährige Forderung vieler Jugendhilfe- und Freiwilligenorganisationen. Wer mit Kindern arbeitet und so einen wichtigen Beitrag leistet, soll nicht zusätzlich belastet werden. Wir entlasten Arbeitnehmer:innen und soziale Einrichtungen und stärken damit den Kinderschutz in Österreich!", betonte SPÖ-Kinderrechte-Sprecherin im Bundesrat Daniela Gruber-Pruner.
Aufgekommen ist das Thema bei einem Besuch der Mitglieder des Kinderrechte-Ausschusses des Bundesrates in einem Salzburger Kinderschutz-Zentrum. Nach dem Beschluss liegt es an der Bundesregierung, eine entsprechende Änderung herbeizuführen.