Auch für Angehörige handeln

Diese neue Funktion der ID Austria solltest du kennen

Mit der digitalen Identität lassen sich bestimmte Amtswege auch für andere Personen erledigen. Dafür braucht es die passende Berechtigung.
18.10.2026, 21:50
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Mit der ID Austria können Nutzer nicht nur ihre eigene Identität bei digitalen Amtswegen nachweisen. Mit einer passenden Vollmacht lassen sich bestimmte Vorgänge auch für Angehörige oder Unternehmen erledigen.

Die bevollmächtigte Person verwendet dafür ihre eigene digitale Identität und muss sich nicht mit den Zugangsdaten eines anderen Menschen anmelden.

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Die digitale Vollmacht ergänzt die Identitätsprüfung um die Information, für wen jemand handeln darf. Ob eine Vertretung möglich ist, hängt davon ab, welcher Online-Dienst genutzt wird und welche Berechtigung erfordert wird.

Für Vollmachten zwischen Privatpersonen gibt es den Dienst "Meine Vollmachten". Dort können Berechtigungen erteilt, eingesehen und bei Bedarf widerrufen werden.

Es benötigen sowohl die Person, die eine Vollmacht erteilt, als auch die bevollmächtigte Person dafür eine ID Austria oder eine entsprechende elektronische Identität eines anderen EU-Mitgliedstaats.

Auch die digitale Vertretung von Unternehmen ist möglich. Dabei wird zwischen gesetzlichen Vertretungen, die sich aus entsprechenden Registereinträgen ergeben, und eigens erteilten Vollmachten unterschieden. Letztere können über das Unternehmensserviceportal verwaltet werden.

Zum Einsatz kommen digitale Vollmachten bereits bei ausgewählten Angeboten wie ELGA, JustizOnline, bestimmten Sozialversicherungsdiensten, der elektronischen Zustellung und Services der Agrarmarkt Austria. Allerdings unterstützt nicht jeder digitale Amtsweg automatisch eine Vertretung.

Das Prinzip soll nachvollziehbar machen, wer einen Vorgang ausführt und auf welcher Grundlage das geschieht. Die eigene Identität bleibt sichtbar, während die Vollmacht die Berechtigung zur Vertretung nachweist.

red, 18.10.2026, 21:50