Wer Behördenwege oder andere digitale Amtsgeschäfte für Angehörige oder ein Unternehmen erledigen möchte, kann dafür in Österreich eine digitale Vollmacht nutzen. Mit der ID Austria weisen sich bevollmächtigte Personen mit ihrer eigenen digitalen Identität aus und können bei unterstützten Online-Services im Namen anderer handeln. Welche Vorgänge möglich sind, hängt vom jeweiligen Dienst und der erteilten Berechtigung ab.
Die digitale Vollmacht ergänzt die Identität um eine wichtige Information: Sie zeigt, für wen jemand handeln darf. Die bevollmächtigte Person meldet sich also nicht mit den Zugangsdaten eines Angehörigen oder einer anderen Person an, sondern nutzt ihre eigene ID Austria.
Für Vertretungen zwischen Privatpersonen gibt es das ID-Austria-Service "Meine Vollmachten". Dort können Vollmachten erteilt, eingesehen und bei Bedarf widerrufen werden. Sowohl die Person, die eine Vollmacht erteilt, als auch jene, die sie nutzt, benötigt dafür laut A-Trust eine ID Austria oder eine entsprechende elektronische Identität eines anderen EU-Mitgliedstaates.
Auch Unternehmen können digital vertreten werden. Möglich sind gesetzliche Vertretungen, die sich aus entsprechenden Registereinträgen ergeben, sowie bevollmächtigte Vertretungen, die über das Unternehmensserviceportal verwaltet werden.
Digitale Vollmachten können bereits bei mehreren Online-Angeboten eingesetzt werden. Dazu zählen ELGA, JustizOnline, bestimmte Services der Sozialversicherung, die elektronische Zustellung und Angebote der Agrarmarkt Austria.
Bei JustizOnline können Vertretungen beispielsweise für elektronische Akteneinsicht oder Eingaben relevant sein. Bei ELGA geht es um unterstützte Anwendungen rund um die elektronische Gesundheitsakte. Allerdings lässt sich nicht jeder digitale Vorgang automatisch für eine andere Person erledigen. Entscheidend ist, ob der jeweilige Service die Anmeldung in Vertretung ermöglicht und die notwendige Berechtigung vorliegt.
Das Prinzip soll die digitale Vertretung nachvollziehbar machen: Nutzer melden sich mit ihrer eigenen ID Austria an und wählen anschließend jene Person oder jenes Unternehmen aus, für das sie tätig werden dürfen. Damit bleibt erkennbar, wer einen Vorgang tatsächlich ausführt und auf welcher Grundlage die Vertretung erfolgt.
A-Trust stellt als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter unter anderem die qualifizierte elektronische Signatur der ID Austria bereit. Das Unternehmen sieht digitale Identitäten als wichtige Voraussetzung für sichere elektronische Vertretungen.
"Entscheidend ist, dass auch digital eindeutig nachvollziehbar bleibt, wer handelt und auf welcher Grundlage eine Vertretung erfolgt", sagt Markus Vesely, CEO der A-Trust GmbH. Digitale Vollmachten könnten damit Situationen erleichtern, in denen Angehörige, Mitarbeiter oder berufliche Vertreter online für andere tätig werden.