Im ersten Strafprozess zur juristischen Aufarbeitung des Diesel-Skandals ist nun endgültig ein Schlusspunkt gesetzt: Drei zentrale Urteile sind rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (D) bestätigte am Freitag die Bewährungsstrafen gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler, den früheren Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz und den mitangeklagten Ingenieur Giovanni P. wegen Betrugs. Das Landgericht München II habe bei seinem Urteil im Juni 2023 keine Rechtsfehler gemacht.
Auslöser der Affäre waren manipulierte Abgaswerte: Bei VW und Tochterunternehmen wurden mithilfe einer Betrugssoftware die Emissionswerte bei Millionen Dieselautos verfälscht. Bekannt wurde der Skandal im Herbst 2015. Das Verfahren, das im September 2020 in München startete, war der erste Strafprozess in diesem Komplex.
Rupert Stadler, damals Vorstandsvorsitzender der VW-Tochter Audi, wurde dabei nicht beschuldigt, selbst an den Manipulationen beteiligt gewesen zu sein. Laut Urteil wusste er jedoch spätestens seit Juli 2016 von den mit Abschalteinrichtungen manipulierten Dieselfahrzeugen – und habe nicht die nötigen Schritte gesetzt, um den Verkauf zu stoppen.
Das Landgericht München II hatte Stadler zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Für Wolfgang Hatz gab es zwei Jahre auf Bewährung, für Giovanni P. ebenfalls ein Jahr und neun Monate auf Bewährung. Diese Strafen sind durch die Entscheidung des BGH nun endgültig bestätigt.