Autofahrer aufgepasst! Wer im Herbst oder Winter nach Kroatien fährt, sollte eine wichtige Verkehrsregel kennen. Ab Sonntag, dem 1. November, gilt im beliebten Urlaubsland wieder die Lichtpflicht am Tag. Das bedeutet: Auch bei strahlendem Sonnenschein müssen Autofahrer mit eingeschaltetem Licht unterwegs sein.
Die Vorschrift gilt auf allen Straßen in Kroatien und betrifft auch Urlauber aus Österreich. Wer darauf vergisst, riskiert eine Geldstrafe von 30 Euro.
Die Regelung ist nicht neu, sondern tritt jedes Jahr mit Beginn der dunkleren Jahreszeit in Kraft. Von 1. November 2026 bis einschließlich 31. März 2027 müssen bei Autos auch tagsüber entweder das Tagfahrlicht oder das Abblendlicht eingeschaltet sein.
Dabei spielt es keine Rolle, ob man auf der Autobahn, einer Landstraße oder mitten im Ortsgebiet unterwegs ist. Auch bei schönem Wetter gilt die Vorschrift ohne Ausnahme.
Besonders aufpassen sollten Lenker älterer Fahrzeuge. Bei diesen muss das Licht oft noch händisch eingeschaltet werden. Bei modernen Autos aktiviert sich das Tagfahrlicht häufig automatisch beim Starten des Motors.
Allerdings gibt es dabei eine wichtige Falle: Bei vielen Fahrzeugen leuchten mit dem Tagfahrlicht nur die Scheinwerfer vorne, während die Rücklichter ausgeschaltet bleiben.
Bei Dunkelheit, Nebel, starkem Regen oder schlechter Sicht reicht das Tagfahrlicht nicht aus. Dann muss auf das Abblendlicht umgeschaltet werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, fährt in Kroatien gleich mit eingeschaltetem Abblendlicht.
Für Motorrad- und Mopedfahrer gelten in Kroatien strengere Vorschriften. Sie müssen das ganze Jahr über auch tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren. Die Winterregelung von November bis März betrifft sie daher nicht. Auch bei Zweirädern kostet ein Verstoß gegen die Lichtpflicht 30 Euro.
Anders als in Kroatien gibt es in Österreich keine allgemeine Lichtpflicht am Tag für Autos. Wer über die Grenze fährt, sollte daher rechtzeitig an die unterschiedlichen Vorschriften denken.
Ein kurzer Kontrollblick auf den Lichtschalter vor der Abfahrt kann Ärger und eine unnötige Geldstrafe ersparen. Besonders praktisch: Wer das Abblendlicht bereits vor der Grenze einschaltet, muss sich während der Fahrt keine Gedanken mehr über die kroatische Winterregel machen.
Ab 1. April 2027 entfällt die allgemeine Lichtpflicht am Tag für Autos in Kroatien wieder. Für Motorräder und Mopeds bleibt sie allerdings bestehen.