Vier Mitfahrer warnten ihn

Drogenlenker mit 219 km/h – jetzt fiel das Urteil

Alkohol, Cannabis und Kokain, dazu mehr als 200 km/h: Nach einem Straßenrennen und einem schweren Unfall auf der A14 ist das Verfahren nun beendet.
Newsdesk Heute
05.10.2026, 20:29
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Ein Straßenrennen auf der A14 in Vorarlberg hat am Montag ein gerichtliches Nachspiel gehabt. Ein 33-jähriger Mann musste sich am Landesgericht verantworten, nachdem er im Jänner mit einem Elektroauto und vier Mitfahrern auf der Rheintalautobahn unterwegs gewesen war. Laut Anklage soll er dabei bis zu 219 km/h schnell gefahren sein. Bei Koblach verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und prallte gegen eine Leitschiene. Alle fünf Insassen wurden verletzt.

Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, mehrfach schneller als 200 km/h gefahren zu sein. Er bestätigte außerdem, vor der Fahrt Alkohol, Cannabis und Kokain konsumiert zu haben. Warum er sich anschließend trotzdem hinter das Steuer gesetzt habe, wurde er vom Richter gefragt. Seine Antwort: "Aus Dummheit". Das Straßenrennen mit einem weiteren Pkw-Lenker habe sich nach seiner Darstellung spontan entwickelt.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Der 33-Jährige zeigte sich vor Gericht reumütig, berichtet der ORF aus Vorarlberg. Er bezeichnete die Fahrt als "den größten Fehler meines Lebens". Er habe wegen des Vorfalls noch immer schlaflose Nächte und es tue ihm leid. Den Konsum von Drogen habe er inzwischen aufgegeben, erklärte er.

Mitfahrer wollten, dass er langsamer fährt

Besonders schwer wog für das Gericht, dass die vier Mitfahrer den Fahrer während der Fahrt aufgefordert hatten, das Tempo zu reduzieren. Trotzdem setzte er das Rennen fort. Der Richter sah deshalb den für den Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung erforderlichen Vorsatz als gegeben an. Der Angeklagte habe schwere Verletzungen anderer Menschen für möglich gehalten und sich damit abgefunden.

Die Verteidigung hatte diesen Vorsatz bestritten. Der Mann habe niemanden verletzen wollen. Der Richter folgte dieser Argumentation nicht. Gleichzeitig wurde dem Angeklagten zugutegehalten, dass er inzwischen Verantwortung für sein Verhalten übernehme.

Das Urteil fiel schließlich mit 13 Monaten bedingter Freiheitsstrafe aus. Zusätzlich muss der 33-Jährige eine Geldstrafe von 2.400 Euro bezahlen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Auch fünf weitere Männer vor Gericht

Neben dem Fahrer mussten sich fünf weitere Männer vor Gericht verantworten. Vier von ihnen saßen beim Unfall im Auto, ein weiterer Mann hatte das Geschehen von außen beobachtet. Gegen sie ging es um die Vorwürfe der Verleumdung und Begünstigung.

Bei der ersten Befragung durch die Polizei sollen die Beteiligten einen anderen Mann als Fahrer genannt haben. Eine Polizistin sagte als Zeugin aus, dass am Unfallort zunächst niemand den später Angeklagten als Lenker bezeichnet habe. Er selbst meldete sich laut ihrer Aussage erst am folgenden Tag telefonisch bei der Polizei. Danach meldeten sich auch die anderen Beteiligten. Im weiteren Verlauf der Ermittlungen machten sie unterschiedliche Angaben dazu, wer tatsächlich am Steuer gesessen hatte.

Für die fünf weiteren Angeklagten wurden schließlich diversionelle Lösungen mit gemeinnütziger Arbeit vereinbart. Werden diese Maßnahmen erfolgreich erfüllt, enden die Verfahren ohne Schuldspruch und ohne Vorstrafe.

Für den 33-jährigen Fahrer ist das Verfahren dagegen abgeschlossen. Fest steht nach dem Urteil: Er war bei dem Unfall mit mehreren hundert Kilometern pro Stunde unterwegs, hatte zuvor Alkohol und Drogen konsumiert und setzte die Fahrt trotz der Warnungen seiner Mitfahrer fort. Der Unfall bei Koblach endete mit fünf Verletzten, aber ohne Todesopfer.

red,05.10.2026, 20:29