Eine Syrerin hat sich vor dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erfolgreich gegen eine Ablehnung ihres Aufenthaltstitels gewehrt. Das Gericht hob den Bescheid des Landes NÖ auf und sprach der Frau eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" zu.
Die Frau hatte den Antrag bereits im Jänner 2024 bei der österreichischen Botschaft in Damaskus gestellt. Sie wollte im Rahmen der Familienzusammenführung zu ihrem Ehemann nach Österreich ziehen.
Der Mann lebt seit 2015 in Österreich und besitzt Asylstatus. Das Paar hatte 2023 im Irak geheiratet. Gemeinsam wollte es künftig in Niederösterreich wohnen.
Doch die zuständige Behörde lehnte den Antrag im September 2025 ab. Begründung: Der Ehemann könne den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend sichern. Sein Einkommen liege unter dem vorgeschriebenen Richtsatz.
Dagegen legte die Syrerin Beschwerde ein – mit Erfolg. Ihr Anwalt brachte neue Unterlagen ein und argumentierte, dass sich die finanzielle Lage des Mannes inzwischen deutlich verbessert habe.
Das Gericht prüfte daraufhin die aktuellen Einkommensverhältnisse genau. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann mittlerweile deutlich mehr verdient als ursprünglich angenommen. Der Syrer arbeitet selbstständig im Transportgewerbe. Laut Gericht erzielte er 2025 ein monatliches Nettoeinkommen von rund 2.850 Euro. Zusätzlich hatte er zuletzt noch einen Nebenjob als Reinigungskraft angenommen.
Außerdem verfügte der Mann über ein Sparguthaben von rund 7.000 Euro. Hinzu kamen Rückzahlungen eines Freundes, dem er zuvor 10.000 Euro geliehen hatte.
Das Gericht kam deshalb zum Schluss, dass die Familie den gesetzlich vorgeschriebenen Richtsatz deutlich überschreitet. Eine Belastung der öffentlichen Hand sei daher nicht zu erwarten.
Auch die Wohnsituation wurde geprüft. Das Paar will in einer 44 Quadratmeter großen Mietwohnung in Niederösterreich leben. Die Gemeinde hatte keine Einwände gegen die Unterkunft.
Zusätzlich bestätigte das Gericht, dass für die Frau eine Krankenversicherung vorhanden sei. Auch sicherheitspolizeiliche Bedenken lagen laut Aktenlage nicht vor.
Die Syrerin hatte zudem einen Deutschkurs auf Niveau A1 absolviert. Weil sie mit einem anerkannten Flüchtling verheiratet ist, wäre dieser Nachweis rechtlich aber gar nicht zwingend notwendig gewesen.
In seinem Erkenntnis kritisierte das Gericht indirekt die ursprüngliche Entscheidung der Behörde. Maßgeblich seien die aktuellen Verhältnisse zum Entscheidungszeitpunkt – und nicht veraltete Einkommensdaten. Die Richter betonten außerdem, dass bei Aufenthaltstiteln immer eine Prognose über die zukünftige finanzielle Situation erstellt werden müsse. Im konkreten Fall gebe es keinerlei Hinweise auf drohende finanzielle Probleme.
Damit erhält die Frau nun eine "Rot-Weiß-Rot-Karte plus" für zwölf Monate. Eine ordentliche Revision gegen die Entscheidung ließ das Gericht nicht mehr zu.