Für Besitzer von Photovoltaik-Anlagen ändert sich in Österreich ab Oktober einiges. Überschüssiger Solarstrom kann künftig einfacher direkt mit anderen geteilt werden – etwa mit Nachbarn, Familienmitgliedern oder Betrieben.
Wie die APA unter Berufung auf die Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften berichtet, werden ab 1. Oktober sogenannte Peer-to-Peer-Verträge rechtlich möglich. Dabei schließen sich zwei oder mehrere Akteure zusammen, um selbst erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen.
Der große Unterschied zur klassischen Energiegemeinschaft: Für dieses Modell ist keine eigene Rechtsform nötig. Das Teilen läuft über eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Teilnehmenden. Abrechnung und Abwicklung können direkt oder über einen Dienstleister erfolgen.
Auch wirtschaftlich wird das Modell interessanter. Anders als bei Energiegemeinschaften ist bei Peer-to-Peer-Verträgen eine Gewinnabsicht erlaubt. Der überschüssige Strom kann also nicht nur verschenkt, sondern auch verkauft werden.
Ganz ohne Voraussetzungen geht es aber nicht. Alle Beteiligten brauchen einen Smart Meter sowie bestehende Stromliefer- und Abnahmeverträge. Zunächst funktioniert das Modell nur, wenn alle Teilnehmenden beim selben Netzbetreiber sind. Ab April 2027 soll das Teilen dann auch über mehrere Netzgebiete beziehungsweise österreichweit möglich werden.
Bei den Netzentgelten gibt es noch eine Einschränkung: Vergünstigungen sollen voraussichtlich erst ab 1. Jänner 2027 auch für Peer-to-Peer-Verträge gelten. Bis Ende 2026 profitieren davon weiterhin nur Energiegemeinschaften.
SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll spricht gegenüber der APA von einem wichtigen Schritt: "Die Peer-to-Peer-Verträge sind ein Meilenstein für unser Energiesystem." Und weiter: "Wer an sonnigen Tagen einen Überschuss produziert, kann diesen künftig ganz einfach mit anderen teilen. So profitieren auch jene von günstigen Preisen, die selbst keine PV-Anlage haben."