Eine Puppe mit dem Körper und Gesicht eines kleinen Mädchens – in der Hand hält sie einen Teddybären. Die Artikelbeschreibung daneben schockiert: "Sexpuppe (...) männliches Masturbationsspielzeug mit erotischem Körper und echter Vagina und Anus."
Das Angebot stammt von einem der größten Onlinehändler der Welt – dem chinesischen Unternehmen Shein. Das hat bei der französischen Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) Alarm ausgelöst. Sie meldete den Fall umgehend an die Pariser Staatsanwaltschaft.
"Am Freitag, dem 31. Oktober, stellte die DGCCRF fest, dass die E-Commerce-Website Shein kindlich aussehende Sexpuppen verkaufte. Ihre Beschreibung und Kategorisierung auf der Website lassen kaum Zweifel am kinderpornografischen Charakter der Inhalte", heißt es in der Mitteilung vom Samstagabend. Eine kurze Recherche zeigt: Auch andere große Onlineshops aus dem chinesischen Raum vertreiben die Puppe.
"Die Anzeigen haben uns zutiefst schockiert", sagt Alice Vilcot-Dutarte, Sprecherin der DGCCRF zu "Le Parisien". Unter den auf Shein angebotenen Kosmetika und Kleidungsstücken hätten die Ermittler eine ganze Reihe pornografischer Artikel festgestellt, darunter auch Sexpuppen mit erwachsenem Aussehen. Es gebe jedoch keine Filtermaßnahmen, die Minderjährigen den Zugang verwehren würden. Auch diese Sachverhalte wurden der Staatsanwaltschaft gemeldet.
"Man musste lediglich durch einen Klick bestätigen, über 18 Jahre alt zu sein", so die Sprecherin. "Unter den Produkten haben wir auch solche identifiziert, die als kinderpornografisch einzustufen sind."
Die Sexpuppen würden in Kindergröße (80 cm) und mit allen physischen Merkmalen eines kleinen Mädchens verkauft, so die Zeitung. "Man muss sich vorstellen, dass ein Kind, das auf der Webseite nach einer Puppe sucht, zufällig auf solch ein Produkt stoßen könnte", so die Sprecherin.
Das E-Commerce-Unternehmen ließ eine Anfrage von "Le Parisien" unbeantwortet. Gegenüber der Nachrichtenagentur AFP gab jedoch Shein an, die Sexpuppen "unverzüglich" von der Plattform entfernt zu haben.
"Unser Marketplace-Governance-Team untersucht derzeit, wie diese Anzeigen unsere Kontrollmechanismen umgehen konnten, und führt eine vollständige Überprüfung durch, um ähnliche Produkte zu identifizieren und zu entfernen, die möglicherweise von anderen Drittanbietern zum Verkauf angeboten werden", so das Unternehmen.
Die DGCCRF appelliert: Das Gesetz sieht mangels wirksamer Filtermaßnahmen zum Schutz Minderjähriger Strafen von bis zu drei Jahren Gefängnis und 75.000 Euro Geldstrafe vor.
Im Fall der kindlich gestalteten Sexpuppe drohen noch härtere Strafen: Die Verbreitung von Darstellungen mit kinderpornografischem Charakter im Netz wird mit Freiheitsstrafen bis zu sieben Jahren und Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro geahndet.