Wer auf eine Phishing-Attacke hereinfällt und dabei Geld verliert, bekommt es künftig von der Bank zurück. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Zahlungsdienstleister bei nicht autorisierten Zahlungen den Schaden unverzüglich erstatten müssen.
Das Geld muss spätestens bis zum Ende des auf die Meldung folgenden Geschäftstages zurück sein. Erst danach darf die Bank versuchen, die Haftung auf den Kunden abzuwälzen – und muss dabei selbst beweisen, dass dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Wie "heise online" berichtet, ging es um den Fall einer polnischen Bankkundin. Sie wurde bei einem Online-Verkauf auf eine gefälschte Seite geleitet, die der Zugangsseite ihrer Bank ähnelte. Dort gab sie ihre Daten ein, woraufhin Betrüger rund 700 Euro überwiesen. Die Bank wollte den Schaden zunächst nicht ersetzen.
Das EuGH-Urteil trägt das Aktenzeichen C-70/25. Es gilt für alle EU-Länder, also auch für Österreich. Verbraucherschützer begrüßen die Entscheidung, sehen aber weiterhin Handlungsbedarf.
"Der Gesetzgeber muss jetzt handeln, damit aus dem gesetzlichen Anspruch auf Erstattung auch echte Praxis wird", sagt Ramona Pop, Chefin des deutschen Verbraucherzentrale-Bundesverbands. Die Erfahrung zeige, dass sich Banken oft auf grobe Fahrlässigkeit berufen und so Erstattungen verweigern.
Die EU arbeitet bereits an einer neuen Zahlungsdiensteverordnung (Payment Services Regulation). Bankkunden sollen im Betrugsfall ihre Ansprüche künftig leichter geltend machen können. Die neuen Regeln sind allerdings noch nicht in Kraft getreten.
Experten weisen darauf hin, dass Phishing-Attacken immer raffinierter werden. Selbst für geübte Nutzer ist es oft nicht mehr leicht, gefälschte von echten Bankseiten zu unterscheiden. Das EuGH-Urteil trägt dieser Realität nun Rechnung.