Wer am Bankomaten Geld abhebt, soll künftig besser über mögliche Gebühren und Wechselkursaufschläge informiert werden. Darauf haben sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten bereits Ende November 2025 im Rahmen einer vorläufigen Einigung zu neuen Regeln für Zahlungsdienste verständigt. Geplant sind außerdem zusätzliche Möglichkeiten, Bargeld direkt in Geschäften zu bekommen – auch ohne etwas kaufen zu müssen.
Die Änderungen sollen vor allem Menschen helfen, die nur schwer einen Geldautomaten erreichen können. Besonders in ländlichen Regionen wird der Zugang zu Bargeld zunehmend zum Thema. Allerdings müssen sich Verbraucher noch gedulden: Die Einigung war zunächst ein Zwischenschritt im Gesetzgebungsverfahren.
Ein wichtiger Teil der geplanten Reform betrifft die Kostentransparenz. Bei Bargeldabhebungen an Geldautomaten sollen Nutzer vor Abschluss der Transaktion über anfallende Gebühren und den verwendeten Wechselkurs informiert werden. Das betrifft auch Automaten, die nicht von der eigenen Bank betrieben werden.
Damit sollen Kunden besser erkennen können, welche Kosten auf sie zukommen, bevor sie die Abhebung bestätigen. Gerade bei Fremdwährungen können Wechselkursaufschläge die Auszahlung verteuern.
Die geplanten Regeln sollen zudem den Zugang zu Bargeld verbessern. Händler könnten ihren Kunden Bargeld auszahlen, ohne dass diese dafür etwas kaufen müssen. Das Angebot wäre freiwillig und würde davon abhängen, ob im Geschäft ausreichend Bargeld vorhanden ist. Eine allgemeine Pflicht für alle Supermärkte, Drogerien oder andere Händler ist damit nicht vorgesehen.
Für solche Abhebungen sind Sicherheitsvorgaben geplant. Kunden müssten sich authentifizieren, etwa über eine Karte mit PIN. Für die Höhe der Auszahlung ist eine Obergrenze vorgesehen; die EU-Unterlagen nennen dafür einen Rahmen von bis zu 150 Euro pro Abhebung. Die genaue Umsetzung hängt von der endgültigen Gesetzesfassung und den geltenden nationalen Regeln ab.
Die Einigung zwischen EU-Parlament und Mitgliedstaaten bedeutet nicht, dass alle geplanten Änderungen bereits gelten. Die EU-Institutionen müssen das Gesetzgebungsverfahren abschließen, bevor die neuen Vorgaben verbindlich werden. Bis dahin gelten die bestehenden Regeln für Bargeldabhebungen und Gebühren.