Gute Nachrichten für alle, die ein Streaming-Abo abschließen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die Rechte der Verbraucher erheblich gestärkt. Streaming-Dienste wie Sky dürfen das Widerrufsrecht für ihre digitalen Angebote nicht generell ausschließen.
Hintergrund der Entscheidung ist die Klage eines österreichischen Verbrauchervereins gegen den Streaminganbieter Sky. Das Unternehmen stuft sein Angebot als "digitalen Inhalt" ein und schließt daher das 14-tägige Widerrufsrecht aus, sobald Kunden zustimmen, das Angebot sofort zu nutzen.
Doch die Richter in Luxemburg sehen das anders, nach Angaben von heise online. Bei einem Streaming-Abo handelt es sich laut EuGH um eine "digitale Dienstleistung" - insbesondere dann, wenn das Angebot durch personalisierte Empfehlungen an das Nutzerverhalten angepasst wird. In diesem Fall kann das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden.
Das Urteil (Aktenzeichen C-234/25) hat weitreichende Folgen. Laut Rechtsexperten sind die deutschen und österreichischen Regeln beim Widerrufsrecht vergleichbar, sodass die Vorgaben in beiden Ländern relevant sind.
Streaminganbieter, die bisher Widerrufsrechte ausgeschlossen haben, müssen nun ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen überprüfen und anpassen.
Für die Anbieter könnte das vor allem bei attraktiven Großereignissen wie Sportübertragungen problematisch werden. Kunden könnten theoretisch ein Abo abschließen, ein Fußballspiel schauen und danach innerhalb der 14-Tages-Frist widerrufen.
Doch der EuGH sieht die Interessen der Anbieter ausreichend geschützt: Kunden, die widerrufen, müssen eine angemessene Entschädigung für die bisherige Nutzung zahlen. Wer also einen Monat lang Serien geschaut hat, kommt bei einem Widerruf nicht komplett kostenlos davon.