Gegen den früheren Nationalratsabgeordneten Peter Pilz läuft ein neues Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft Linz prüft den Verdacht, dass der Ex-Politiker bei zwei Gelegenheiten falsch ausgesagt haben könnte.
Konkret geht es um Aussagen aus den Jahren 2019 und 2022. Pilz soll zunächst als Zeuge in einem Strafverfahren und später vor dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss unter Wahrheitspflicht Angaben gemacht haben, die nun Gegenstand der Ermittlungen sind, berichtet der "Kurier".
Ausgangspunkt ist eine Anzeige, die ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger im Mai eingebracht hatte. Übernommen wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Linz, bei der bereits ein anderes Verfahren gegen Pilz geführt wird.
Dabei geht es um Äußerungen zur Staatsanwaltschaft Krems und einer Staatsanwältin im Zusammenhang mit der Causa um den verstorbenen Ex-Justizsektionschef Christian Pilnacek. Pilz hatte die Behörde als "Schlafanwaltschaft" und die zuständige Staatsanwältin im Vorjahr als "unfähig" und "befangen" bezeichnet.
Die neuen Ermittlungen drehen sich um Vorgänge aus dem Jahr 2018. Damals soll Pilz, zu dieser Zeit Nationalratsabgeordneter, vom damaligen Eurofighter-Staatsanwalt und heutigen Richter Michael Radasztics von einer Weisung erfahren haben.
2019 wurde Pilz als Zeuge in einem Strafverfahren gegen Radasztics befragt. Drei Jahre später schilderte er diese Einvernahme im Eurofighter-U-Ausschuss. Er sei "alles Mögliche" gefragt worden, erklärte Pilz dort, "ob er (Radasztics) mir eine Weisung verraten hat und so weiter, und das habe ich wahrheitsgemäß verneint".
Im Jahr 2023 äußerte sich Radasztics in seinem Disziplinarverfahren zu dem Vorgang. Auf eine Nachfrage von Pilz, warum Teile eines Aktes zurückgestellt würden, habe er "unbedacht geantwortet", "dass es diesbezüglich eine Weisung gebe".
Die Staatsanwaltschaft Linz übernahm das Falschaussage-Verfahren im Juni gemeinsam mit dem bereits laufenden Verfahren aus Wien. Nach Angaben einer Sprecherin werde nun "inhaltlich den Tatverdacht" geprüft.
Unabhängig davon steht für Pilz im November ein weiterer Gerichtstermin an. Am 11. November findet vor dem Oberlandesgericht Wien die Berufungsverhandlung im Verfahren rund um das Pilnacek-Buch von Pilz statt.