Im Fall der in Istanbul ums Leben gekommenen deutschen Familie ergeben sich neue, brisante Erkenntnisse: Ein am Dienstag veröffentlichter toxikologischer Bericht lässt nun kaum noch Zweifel daran, dass nicht verdorbene Lebensmittel, sondern eine chemische Substanz zur tödlichen Katastrophe geführt hat – "Heute" berichtete.
Demnach sollen nicht zugelassene Schädlingsbekämpfungsmittel im Hotel eingesetzt worden sein. Nach Angaben der Ermittler und Medienberichten war die Familie wenige Stunden vor dem Auftreten der Symptome dem Pestizid Aluminiumphosphid ausgesetzt – einem Mittel, das im Hotel gegen Bettwanzen eingesetzt worden sein soll.
Das Mittel könnte sich laut Untersuchungsbehörden entweder über das Belüftungssystem im Gebäude ausgebreitet haben oder auf bislang ungeklärte Weise in das Wasser der Hotelzimmer gelangt sein.
Noch bevor der toxikologische Bericht publik wurde, hatte die Journalistin Dilek Yaman Demir auf X auf einen brisanten Hintergrund hingewiesen. Demnach war der festgenommene Mitarbeiter einer Schädlingsbekämpfungsfirma bereits in der Vergangenheit in einen ähnlichen Vorfall verwickelt.
In einer Koranschule im Stadtteil Fatih – jenem Bezirk, in dem sich auch das betroffene Hotel befindet – setzte er das Insektizid Fumigas 57 TB ein, berichtet "Focus". Das Mittel besteht zu 57 Prozent aus Aluminiumphosphid, einem Giftstoff, gegen den es kein Gegenmittel gibt.
Genau dieser Wirkstoff wurde mutmaßlich auch im ersten Stock des Harbor Suites Hotels Old City verwendet, wo die verstorbene Familie wohnte.
Der damalige Einsatz in der Schule führte zur Vergiftung eines Kindes, das stationär behandelt werden musste. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Mann zwar ein Zertifikat zur Anwendung von Biozidprodukten besaß, jedoch keine gültigen Genehmigungen oder Qualifikationsnachweise für diesen konkreten Einsatz vorweisen konnte. Er räumte seinen Fehler ein und erhielt eine Geldstrafe.
Den Erkenntnissen zufolge könnte er diesen "Fehler" nun erneut begangen haben – diesmal mit fatalen Konsequenzen, die als mutmaßliche fahrlässige Tötung eingestuft werden.