Die Autobahn-Vignette 2026 ist die allerletzte, die es physisch zum Kleben gibt. Ab 2027 ist sie nur noch digital erhältlich. Doch bei diesem System kann es zu kuriosen – und teuren – Fehlern kommen, für die es eine mindestens genauso kuriose Begründung geben kann.
Der ORF berichtet über den Fall einer Tirolerin, die im Jänner eine digitale Jahresvignette kaufen wollte. In der Trafik nannte sie ihr Kennzeichen, doch dort wurde ihr gesagt, für das Kennzeichen sei bereits eine Vignette hinterlegt. Auch auf der offiziellen ASFINAG-Website wurde das bestätigt, ein weiterer Vignetten-Kauf sei deswegen gar nicht möglich gewesen.
Der Frau blieb deshalb gar nichts anderes übrig, als einfach draufloszufahren. Und das ging auch lange gut – bis Ende April plötzlich eine Strafe über 200 Euro wegen "Benutzung der Autobahn ohne gültige Vignette" ins Postfach flatterte.
In einem klärenden Gespräch mit der ASFINAG kam ans Licht: Jemand habe vermutlich durch einen Tippfehler eine Vignette für das falsche Kennzeichen, also jenes der Frau, gekauft. Nun wurde dieser Fehler offenbar behoben, wodurch am Kennzeichen keine Vignette mehr hinterlegt war. Informiert wurde sie darüber nicht.
So kam es also – natürlich sehr zum Ärger der Frau – zur Strafe. Obwohl sie sich auf die Daten der ASFINAG selbst verlassen habe, wird sie diese wohl auch zahlen müssen. Denn rechtlich muss jeder Autofahrer vor jeder einzelnen Fahrt selbst überprüfen, ob eine gültige digitale Vignette hinterlegt ist.
Die Online-Info sei auch nur ein Service, um Doppelkauf zu vermeiden, teilt die ASFINAG dem ORF Tirol mit. Ein neuerlicher Kauf wäre jederzeit möglich gewesen und sollte eine Trafik anderes behauptet haben, sei das "schlichtweg falsch". Vertriebspartner sollen künftig entsprechend sensibilisiert werden.