Bis 15.000 Euro

Preis-Trickserei: Strafen werden jetzt verzehnfacht

Falsche Rabatte und irreführende Preisauszeichnungen im Supermarkt werden künftig höher bestraft. Geldbußen steigen von 1.450 auf bis zu 15.000 Euro.
Angela Sellner
21.05.2026, 15:49
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Falsche Rabatte, irreführende Aktionen, unklare Preise – damit soll im Handel künftig Schluss sein. Die Bundesregierung hat diese Woche im Ministerrat eine Novelle des Preisauszeichnungsgesetzes beschlossen.

Von 1.450 auf 15.000 Euro

Damit werden die Strafen für falsche oder irreführende Preisauszeichnungen massiv erhöht. Bisher drohten maximal 1.450 Euro Strafe. Künftig können es bis zu 15.000 Euro pro Vergehen sein.

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Konsumentenschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) findet klare Worte: "Gerade in Zeiten hoher Preise zählt jeder Euro. Viele Menschen verlassen sich beim Einkauf auf Rabatte und Preisaktionen. Wer hier bewusst täuscht, spielt mit dem Vertrauen der Menschen – und genau das lassen wir nicht länger zu."

Drei-Stufen-System

Das neue System ist dreistufig aufgebaut. Beim ersten Verstoß gibt es zunächst einen Verbesserungsauftrag. Heißt: Das Unternehmen kann den Fehler beheben und bleibt straffrei.

Passiert das nicht, drohen bei einer weiteren Kontrolle bis zu 2.500 Euro Strafe pro falsch ausgezeichnetem Produkt. Insgesamt ist die Strafe dann mit 10.000 Euro gedeckelt.

Konsumentenschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) setzte sich stark für höhere Strafen bei Preistricks ein.
Helmut Graf
„Ein Gesetz muss wirken – sonst verliert es seine Glaubwürdigkeit. Deshalb schaffen wir jetzt Konsequenzen, die tatsächlich weh tun.“
Ulrike Königsberger-LudwigKonsumentenschutz-Staatsekretärin (SPÖ)

Im Wiederholungsfall wird es noch teurer. Dann sind bis zu 3.750 Euro pro Produkt möglich, insgesamt maximal 15.000 Euro. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Verwarnstufe mehr – weitere Verstöße werden sofort bestraft.

"Ein Gesetz muss wirken – sonst verliert es seine Glaubwürdigkeit", erklärt Königsberger-Ludwig. "Deshalb schaffen wir jetzt Konsequenzen, die tatsächlich weh tun.“

Gegen Mogelpackungen

Die Gesetzesnovelle ist Teil einer umfassenden Strategie der Bundesregierung gegen irreführende Preispraktiken und Intransparenz im Handel. Mit der "Aktion Scharf" wurden die Kontrollen österreichweit deutlich verschärft.

Zudem wurde mit dem Anti-Mogelpackungsgesetz eine Kennzeichnungspflicht für sogenannte Shrinkflation beschlossen: Seit April 2026 muss klar ausgewiesen werden, wenn in einer Packung plötzlich weniger drin ist.

Auch der Preisradar der Statistik Austria sorgt für mehr Transparenz und macht Preisentwicklungen entlang der Wertschöpfungskette erstmals nachvollziehbar.

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