Am Mittwoch wurde der frühere BVT-Chefinspektor Egisto Ott des Amtsmissbrauchs und der Spionage schuldig gesprochen. Ott wurde zu vier Jahren und einem Monat unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Es war einer der größten heimischen Spionageprozesse der vergangenen Jahre, die Höhe des Urteils kommt daher für Experten überraschend. Die Höchststrafe fünf Jahre sei im internationalen Vergleich relativ gering bemessen, so Experte für Spionage und Terrorismus Thomas Riegler im "Ö1-Journal". In Großbritannien sei für Spionage mit bis zu 14 Jahren Haft zu rechnen.
Das Urteil hingegen würde sich nicht auf das Vertrauen der befreundeten Nachrichtendienste auswirken, das sei laut Riegler bereits durch Reformen beim DSN in den letzten Jahren wiederhergestellt worden. "Der Prozess in der Causa Ott wird nicht großartig etwas daran ändern, da wurden schon einige Verbesserungen gesetzt", so Riegler.
Der Fall Ott zeigt, wie sensible Daten über Jahre hinweg abgezogen werden konnten. Eine Wiederholung der Causa schließt Riegler aus, da sich in der Zwischenzeit einiges verändert hätte. Es gab etwa Änderungen bei der Informationssicherheit, Abfragen werden mittlerweile alle geloggt und sind dadurch nachvollziehbar.
Die Spionageabwehr sei zudem heute gesetzlich anders: Veränderungen im Verfassungsschutz wurden vorgenommen, was eine Spionage-Anklage leichter möglich macht. In der Zwischenzeit sei man auch wehrhafter gegenüber Spionage geworden, es gäbe mehr Bewusstsein, was Risiken und Prävention angeht. "Der Fall Ott wäre heute nicht möglich", so der Experte.