Das Finanzministerium schlägt Alarm: Internetbetrüger versuchen derzeit gehäuft mit gefälschten Nachrichten, Fake-Anrufen und manipulierten Webseiten an persönliche Daten von Bürgern und Unternehmern zu gelangen und sie zu Überweisungen zu verleiten.
Die Maschen werden dabei immer professioneller. Ob per SMS, E-Mail, Messenger-Dienst, Social Media oder am Telefon – die Angreifer nutzen inzwischen jedes Werkzeug. Sogar nachgebaute Webseiten im Stil von FinanzOnline und gefälschte Bescheide sind im Umlauf.
Die Täter geben vor, im Namen des Bundesministeriums für Finanzen, des Finanzamts, des Zollamts oder von FinanzOnline zu handeln. Die Palette der Vorwände reicht von angeblichen Steuerrückzahlungen und offenen Forderungen samt Pfändungsdrohung bis hin zu notwendigen Updates bei FinanzOnline oder angeblichen Prüfungen von Krypto-Vermögen.
Besonders dreist: Die Kriminellen ködern ihre Opfer mit staatlichen Unterstützungen. In gefälschten E-Mails behaupten sie etwa, für den Hauptwohnsitz fehle noch der Antrag auf den Klimabonus 2026. Wer die 145 bis 400 Euro rechtzeitig kassieren wolle, müsse seine Daten rasch über einen Link aktualisieren.
In einer anderen Variante setzen die Täter Familien unter Druck: Wegen eines angeblichen Datenmissbrauchs müsse man die Bankverbindung sofort bestätigen, sonst könne die Auszahlung der Familienbeihilfe künftig nicht mehr garantiert werden.
Das Ministerium stellt klar, dass sämtliche dieser Nachrichten und Seiten Fälschungen sind. Informationen des BMF würden grundsätzlich in Form von digital signierten Bescheiden erfolgen und per Post oder in die FinanzOnline Databox zugestellt werden.
"Das BMF fordert Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer niemals zur Übermittlung von persönlichen Daten wie Passwörtern, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen auf", heißt es aus dem Ressort.
Empfängern wird geraten, derartigen Aufforderungen keinesfalls nachzukommen, verdächtige Nachrichten sofort zu löschen und fragwürdige Telefonate unverzüglich zu beenden. Links oder Anhänge dürfen keinesfalls geöffnet werden. Im Zweifel sollten Betroffene die offizielle Rufnummer der Behörde heraussuchen und rückfragen.