Firmen verschwinden über Nacht und tauchen unter neuem Namen wieder auf. Beschäftigte wechseln, ohne es zu wissen, den Arbeitgeber. Aufträge werden über mehrere Subunternehmen weitergereicht, bis kaum noch nachvollziehbar ist, wer letztlich die Verantwortung trägt.
Die Halbjahresbilanz der Stabsstelle Betrugsbekämpfung der Arbeiterkammer Wien zeigt laut AK, dass organisierter Sozialbetrug durch dubiose Unternehmen immer raffinierter wird. Hinter offenen Löhnen, Unterentlohnung und missbräuchlichen Insolvenzen stünden häufig verschachtelte Firmenkonstruktionen und Netzwerke, die ihre Spuren verwischen und die Durchsetzung von Ansprüchen erschweren sollen.
"Dubiose Unternehmen entwickeln immer raffiniertere Methoden, um ihre Verpflichtungen zu umgehen", sagt Ludwig Dvořák, Bereichsleiter für arbeitsrechtliche Beratung und Rechtsschutz der AK Wien. Löhne und Sozialversicherungsbeiträge würden vorenthalten, Verantwortung über komplizierte Firmenkonstruktionen oder lange Subunternehmerketten abgeschoben.
Nach Darstellung der AK würden dabei auch Insolvenzen gezielt als Geschäftsmodell missbraucht, um Lohnkosten auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Das belaste unter anderem den Insolvenz-Entgelt-Fonds, der offene Löhne und Gehälter übernimmt, wenn ein Arbeitgeber zahlungsunfähig wird.
Bis Ende Juli 2026 bearbeitete die Stabsstelle 96 Fälle. In 57 davon erstattete die AK Anzeigen wegen Unterentlohnung. Betroffen sind insgesamt 500 Arbeitnehmer mit offenen Entgeltansprüchen in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Diese Summe liegt laut AK bereits jetzt um 20 Prozent über jener des Vorjahres.
Die Arbeiterkammer geht allerdings davon aus, dass die tatsächliche Dimension größer ist. Viele Betroffene würden gar nicht bemerken, dass sie falsch bezahlt wurden. Andere scheuten aus Angst um ihren Arbeitsplatz rechtliche Schritte oder stießen auf sprachliche Hürden.
Immer häufiger müssten die Experten außerdem komplizierte Firmengeflechte entwirren oder lange Ketten von Subunternehmen nachvollziehen. Für Arbeitnehmer könne das schwerwiegende Folgen haben: Selbst wenn Ansprüche eindeutig bestünden, werde es dadurch schwieriger, diese tatsächlich durchzusetzen.
Die klassische Arbeitsrechtsberatung beschäftigt sich zunächst mit dem konkreten Arbeitsverhältnis eines einzelnen Betroffenen. Nach den Erfahrungen der AK steckt hinter vermeintlich gewöhnlichen Lohnstreitigkeiten aber immer öfter ein größerer Zusammenhang.
So würden dieselben Personen bei unterschiedlichen Unternehmen auftauchen, Firmen in Insolvenz geschickt und kurz darauf unter neuem Namen weitergeführt oder Gesellschaften ihre Eigentümer wechseln, während die wirtschaftliche Tätigkeit unverändert weiterlaufe. Für die betroffenen Beschäftigten blieben diese Verbindungen meist unsichtbar.
Um solche Muster aufzudecken, richtete die AK Wien 2023 die Stabsstelle Betrugsbekämpfung ein. Dort werden Erkenntnisse aus einzelnen Verfahren zusammengeführt, auffällige Firmenstrukturen analysiert und Verdachtsfälle für die zuständigen Behörden aufbereitet.
Einer der Fälle betrifft sechs Arbeiter aus Nepal, die sich an die AK Wien wandten. Laut ihren Angaben mussten sie bereits in Nepal für die Vermittlung nach Österreich bezahlen. Nach ihrer Ankunft seien ihnen die Reisepässe abgenommen worden.
Untergebracht wurden sie laut AK in Quartieren ihres Arbeitgebers, einer Landwirtschaft in Ostösterreich. Die Männer berichteten, sechs Tage pro Woche gearbeitet zu haben – zunächst neun Stunden täglich, während der Erntesaison zwölf Stunden.
Dafür hätten sie, so der Vorwurf, lediglich fünf Euro netto pro Stunde in bar erhalten. Der kollektivvertragliche Stundenlohn für Hilfskräfte im Gartenbau liegt laut AK bei 11,17 Euro brutto. Überstunden und Zuschläge seien überhaupt nicht bezahlt worden.
Die Arbeiterkammer will die offenen Ansprüche einklagen und bereitet Anzeigen wegen des Verdachts auf Lohn- und Sozialdumping vor.
Ein weiterer Fall betrifft mehr als 20 Reinigungskräfte, die über Jahre Zimmer in Hotels einer österreichischen Hotelkette gereinigt haben. Viele von ihnen warten nach Angaben der AK bis heute auf Geld, Überstunden seien laut den Betroffenen überhaupt nicht bezahlt worden.
Die Hotelkette hatte die Reinigung an ein externes Unternehmen ausgelagert. Dieses hatte laut AK lediglich zwei Angestellte und gab die Arbeiten an eine weitere Firma weiter. Für die Beschäftigten selbst änderte sich äußerlich nichts: Sie arbeiteten weiterhin im selben Hotel und verrichteten dieselben Tätigkeiten.
Was sie laut AK nicht wussten: Im Hintergrund seien sie immer wieder auf andere Firmen umgemeldet worden. Sichtbar geworden sei das erst durch Auszüge ihrer Versicherungsdaten. Dienstverträge oder Dienstzettel hätten sie nicht erhalten.
Mehrere beteiligte Firmen wurden nach Angaben der AK inzwischen von den Finanzbehörden als Scheinfirmen eingestuft. Auffällig sei zudem, dass der Geschäftsführer des ursprünglich beauftragten Unternehmens auch bei einer der Subfirmen als Geschäftsführer aufscheine.
Wie hoch der gesamte Schaden ist, lässt sich laut AK derzeit noch nicht beziffern.
Besonders drastisch ist ein Fall aus der Baubranche, mit dem sich die Stabsstelle bereits seit dem Vorjahr beschäftigt. Die Firmennamen wurden wegen des laufenden Verfahrens geändert.
114 Bauarbeiter waren demnach bei der "Hanni GmbH" beschäftigt und auf verschiedenen Baustellen in Wien eingesetzt. Im Juli 2025 meldete das Unternehmen Konkurs an. Knapp 600.000 Euro an offenen Nettolöhnen wurden daraufhin vom Insolvenz-Entgelt-Fonds bezahlt.
Kurz danach arbeiteten viele dieser Bauarbeiter laut AK auf denselben Baustellen weiter. Der einzige Unterschied: Ihr neuer Arbeitgeber hieß nun "Nanni GmbH". Adresse, Geschäftsführung und Tätigkeit seien gleichgeblieben.
Mittlerweile wurde auch diese Gesellschaft insolvent. Wieder müsse der Insolvenz-Entgelt-Fonds einspringen. Die Belastung des Fonds in diesem Fall beträgt nach Angaben der AK inzwischen mehr als 800.000 Euro.
Noch bevor die "Nanni GmbH" Insolvenz anmeldete, sei an derselben Adresse bereits eine weitere Gesellschaft gegründet worden, die "Nanni-Holding". Nachdem die "Nanni GmbH" in Konkurs gegangen war, habe auch diese Gesellschaft viele derselben Arbeiter wieder auf denselben Baustellen eingesetzt.
Die AK verweist außerdem auf ein erfolgreiches Musterverfahren. Dabei konnte sie gerichtlich durchsetzen, dass ein Auftraggeber für offene Löhne eines von ihm beauftragten Subunternehmens haftet. Dadurch flossen laut Arbeiterkammer Zehntausende Euro an den Insolvenz-Entgelt-Fonds zurück.
Ausgangspunkt war ein öffentlicher Auftrag für eine Sporthalle. Eine Bauservice-GmbH erhielt den Auftrag für Eisenverlegearbeiten, gab diesen jedoch ohne Information und notwendige Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers an eine weitere Firma weiter.
Diese Subfirma zahlte die Löhne ihrer Beschäftigten nicht und wurde schließlich insolvent. Der Insolvenz-Entgelt-Fonds musste die offenen Ansprüche übernehmen. Die AK klagte die ausbezahlten Beträge daraufhin beim Auftraggeber ein und bekam durch zwei Instanzen recht. Das Urteil ist rechtskräftig.
Nach Angaben der AK war es das erste Mal, dass die Haftung eines Auftraggebers für ausstehende Löhne von Beschäftigten gerichtlich bestätigt wurde. Die entsprechende Regelung greift allerdings nur in besonderen Fällen und bei öffentlichen Aufträgen.
"Mit verschärften gesetzlichen Haftungsbestimmungen könnte die Arbeiterkammer jährlich Millionenbeträge für den Insolvenzfonds erstreiten", sagt Dvořák.
Aus Sicht der Arbeiterkammer fehlt es nicht immer an gesetzlichen Regeln. Das Problem sei vielmehr, dass bestehende Vorschriften gezielt umgangen würden und die Strafen teilweise so niedrig seien, dass sich Lohn- und Sozialbetrug für Unternehmen rechne.
Eine zentrale Forderung betrifft deshalb die Haftung der ursprünglichen Auftraggeber. Immer längere Subunternehmerketten erschwerten nicht nur Kontrollen, sondern auch die Durchsetzung berechtigter Ansprüche. Je mehr Unternehmen zwischen Auftraggeber und Beschäftigten stehen, desto schwieriger werde es, Verantwortliche zu identifizieren.
Im Baubereich gibt es bereits seit Jahren eine Haftung des Auftraggebers für Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer. Diese soll nach Vorstellung der AK auch auf offene Löhne und auf andere Branchen ausgeweitet werden.
Die AK fordert zudem die Wiedereinführung des sogenannten Kumulationsprinzips im Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. Dieses sah vor, dass bei mehreren Verstößen für jede einzelne Übertretung eine eigene Strafe verhängt wird.
Nach Ansicht der Arbeiterkammer sind die derzeitigen Strafen zu niedrig und können von Unternehmen als Geschäftsrisiko einkalkuliert werden. Abschreckende Sanktionen seien daher notwendig, um Betriebe zu schützen, die sich an die Regeln halten.
Auch beim Insolvenz-Entgelt-Fonds sieht die AK Handlungsbedarf. Die Halbierung des Arbeitgeberbeitrags von 0,2 auf 0,1 Prozent habe laut Arbeiterkammer ein Finanzierungsloch von rund 160 Millionen Euro verursacht.
Die AK fordert deshalb, dass der Fonds nach dem Verursacherprinzip von Arbeitgebern ausreichend finanziert wird, damit offene Löhne und Gehälter auch künftig abgesichert sind.
Weil die Konstruktionen organisierter Sozialbetrüger immer komplizierter würden, fordert die AK seit Jahren mehr Personal für die Finanzpolizei und andere Kontrollbehörden. Gleichzeitig müsse der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Stellen intensiviert werden.
Unternehmensstrukturen würden komplexer und Verantwortlichkeiten schwerer nachvollziehbar. Deshalb müssten auch jene Behörden ausreichend ausgestattet sein, die solche Konstruktionen aufdecken sollen.
Eine weitere Forderung betrifft Personen, die immer wieder hinter problematischen Unternehmen stehen. Nach einer einschlägigen strafrechtlichen Verurteilung dürfen Geschäftsführer ihre Tätigkeit grundsätzlich fünf Jahre lang nicht mehr ausüben.
Diese "Cooling-Off-Phase" soll nach Vorstellung der AK auch dann gelten, wenn wegen Lohn- und Sozialdumpings oder Verstößen gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz Verwaltungsstrafen verhängt wurden oder eine Person mehrfach Insolvenzen verursacht hat.