2026 gibt es eine Extra-Prämie

Floristen-Gehalt zeigt: So viel verdienst du mit Blumen

Ob gelernte Floristin, Hilfskraft oder Lehrling: In Österreich gelten neue Mindestgehälter. Dazu kommt eine einmalige Prämie.
18.10.2026, 18:05
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Blumensträuße binden, Gestecke gestalten und Kunden beraten: Der Beruf Florist ist kreativ, verlangt aber auch Fachwissen und Geschick. Wie viel Beschäftigte in Österreich mindestens verdienen müssen, ist im Kollektivvertrag geregelt. Seit 1. März 2026 gelten neue Mindestlöhne für Floristinnen, Floristen und Beschäftigte im Blumeneinzelhandel.

Wie hoch das monatliche Bruttogehalt ausfällt, hängt vor allem von der Qualifikation und der Tätigkeit ab. Floristinnen und Floristen in den ersten beiden Berufsjahren erhalten mindestens 2.026,19 Euro brutto im Monat. Ab dem dritten Jahr steigt der Mindestlohn auf 2.103,30 Euro.

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Wer als Erste Kraft arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 2.173,07 Euro brutto monatlich. Mit Meisterprüfung liegt der kollektivvertragliche Mindestlohn bei 2.301,32 Euro. Für Facharbeiter ohne Lehrabschlussprüfung, Hilfskräfte und Ladner gelten mindestens 1.960,46 Euro brutto im Monat.

100 Euro Extra-Prämie im Herbst

Auch für Lehrlinge sind die Einkommen festgelegt. Im ersten Lehrjahr beträgt das monatliche Lehrlingseinkommen 756 Euro brutto. Im zweiten Jahr sind es 878 Euro, im dritten 1.079 Euro. Bei einer Doppellehre steigt das Einkommen im vierten Lehrjahr auf 1.308 Euro brutto im Monat.

Neben den Mindestlöhnen sieht die Regelung auch eine einmalige Kaufkraftsicherungsprämie vor. Vollzeitbeschäftigte, die am 30. September 2026 im Betrieb beschäftigt sind, erhalten 100 Euro brutto. Bei Teilzeit wird die Prämie anteilig berechnet.

Die tatsächliche Bezahlung kann über den kollektivvertraglichen Mindestlöhnen liegen. Wie viel Floristinnen und Floristen letztlich verdienen, hängt unter anderem vom Betrieb und der Region ab.

Als Orientierung werden auf Gehaltsplattformen monatliche Bruttowerte zwischen rund 1.886 und 2.000 Euro genannt. Diese Angaben sind jedoch nicht mit den verbindlichen Mindestlöhnen gleichzusetzen.

Alle genannten Gehaltsbeträge sind Bruttowerte; das tatsächliche Nettogehalt hängt unter anderem von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen ab.

red, 18.10.2026, 18:05
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