Mit der neuen E-Card-Gebühr müssen viele Pensionisten im November 2026 erstmals einen jährlichen Betrag von 26,85 Euro bezahlen.
Die Änderung betrifft jedoch nicht ausnahmslos alle Menschen im Ruhestand. Bestimmte Gruppen bleiben von der Zahlung befreit.
Laut dem Ausgangsbericht zählen dazu unter anderem Pensionisten mit Ausgleichszulage sowie bestimmte Personen, die aus sozialen Gründen von der Rezeptgebühr befreit sind.
Die Ausgleichszulage unterstützt Menschen mit niedrigen Pensionen, indem sie das Einkommen bis zum gesetzlich vorgesehenen Richtsatz aufstockt.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer dauerhaften Befreiung und dem Erreichen der jährlichen Obergrenze bei Rezeptgebühren.
Letzteres bedeutet nicht automatisch, dass auch das E-Card-Service-Entgelt entfällt.
Wer unsicher ist, ob die eigene Pension betroffen ist, sollte sich bei der zuständigen Pensionsversicherung oder Krankenversicherung über den konkreten Anspruch informieren.
Die Höhe des Abzugs allein sagt nicht aus, ob eine Befreiung im individuellen Fall möglich wäre.