Die neue EU-weite Bargeldobergrenze soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erschweren.
Ab 10. Juli 2027 dürfen gewerbliche Händler und Dienstleister Zahlungen von 10.000 Euro oder mehr grundsätzlich nicht mehr in bar annehmen. Für Privatpersonen ist die Regelung jedoch nicht in jeder Situation gleich.
Wer beispielsweise ein gebrauchtes Auto an eine andere Privatperson verkauft, kann laut dem Ausgangsbericht auch künftig eine hohe Bargeldsumme erhalten, sofern beide Seiten tatsächlich privat handeln.
Anders sieht es aus, wenn ein Unternehmen oder ein gewerblich tätiger Anbieter beteiligt ist.
Auch die Aufteilung einer hohen Zahlung in mehrere kleinere Beträge ist kein verlässlicher Ausweg. Wenn die Teilzahlungen wirtschaftlich zu einem einzigen Geschäft gehören, werden sie zusammengerechnet.
Die Regeln ab 3.000 Euro sind davon zu unterscheiden. Bei bestimmten Bargeschäften können Unternehmen verpflichtet sein, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen. Das bedeutet nicht, dass jede Barzahlung ab diesem Betrag verboten ist.
Wer größere Summen bar bewegen möchte, sollte daher nicht nur auf den Betrag achten, sondern auch darauf, ob ein privates oder gewerbliches Geschäft vorliegt.