Bei der Pensionsauszahlung im November 2026 müssen zahlreiche Menschen in Österreich mit einem Abzug rechnen.
Grund ist das E-Card-Service-Entgelt von 26,85 Euro, das künftig auch von vielen Pensionisten bezahlt werden muss. Die Änderung betrifft mehr als zwei Millionen Menschen.
Die Gebühr wird am 15. November fällig und gilt für das Kalenderjahr 2027. Betroffene müssen dafür keinen Antrag stellen und auch keine Überweisung durchführen.
Das Geld wird direkt von der Pension einbehalten. Es handelt sich um eine jährliche Zahlung, nicht um eine monatliche Kürzung.
Bislang waren Pensionisten grundsätzlich von diesem Service-Entgelt ausgenommen. Diese Befreiung entfällt nun für einen großen Teil der Betroffenen. Die Änderung war bereits im Rahmen der Budgetmaßnahmen des Vorjahres beschlossen worden.
Auch die Höhe der Gebühr hat sich verändert. 2025 lag das Entgelt bei 13,80 Euro, 2026 bei 25 Euro. Für 2027 sind 26,85 Euro vorgesehen.
Nicht alle Pensionisten müssen zahlen. Ausgenommen sind laut dem Bericht unter anderem Menschen, die eine Ausgleichszulage beziehen, sowie bestimmte Personen, die wegen sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind.
Wer lediglich die jährliche Obergrenze bei Rezeptgebühren erreicht hat, ist deshalb nicht automatisch von der E-Card-Gebühr befreit.
Die zusätzliche Zahlung fällt in eine Zeit, in der sich viele Pensionisten auch mit steigenden Lebenshaltungskosten auseinandersetzen müssen.
Wer keine Befreiung erhält, sollte daher bei der November-Abrechnung auf den Abzug achten.