Gilt für Österreichs Lenker

Wer jetzt falsch fährt, riskiert Strafen bis 10.000 €

Im November beginnt für Autofahrer wieder eine wichtige Zeit. Wer die Vorschriften missachtet, riskiert teure Folgen.
18.10.2026, 10:03
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Mit dem 1. November beginnt in Österreich wieder die gesetzliche Winterreifenpflicht. Bis einschließlich 15. April müssen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen auf die passende Bereifung achten. Wer bei Schnee, Schneematsch oder Eis mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, riskiert eine Strafe. Unter bestimmten Umständen können die Folgen besonders teuer werden.

Für Pkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen gilt eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Nicht allein das Datum entscheidet, sondern auch der Zustand der Fahrbahn. Sind die Straßen trocken und herrschen keine winterlichen Verhältnisse, besteht nicht automatisch die Pflicht, Winterreifen zu verwenden.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Im Extremfall können bis zu 10.000 Euro

Anders sieht es aus, wenn Schnee oder Eis die Fahrbahn bedecken. Dann müssen geeignete Reifen montiert sein. Für schwerere Fahrzeuge gelten eigene Vorschriften. Auch beim Mitführen von Schneeketten gibt es Unterschiede zwischen Pkw, Lastwagen und Bussen.

Wie hoch eine Strafe ausfällt, hängt laut dem Verkehrssicherheitsexperten Klaus Robatsch vom Kuratorium für Verkehrssicherheit von den Umständen und der zuständigen Behörde ab.

Im Extremfall können bis zu 10.000 Euro im Raum stehen. Das ist allerdings nicht die automatische Strafe für jeden Verstoß.

Besonders teuer kann es werden, wenn es wegen ungeeigneter Reifen zu einem Unfall kommt. Neben möglichen Verwaltungsstrafen können dann auch versicherungsrechtliche Fragen entstehen.

Autofahrer sollten deshalb nicht erst auf den ersten Schneefall warten, bevor sie ihre Reifen überprüfen.

Robatsch weist laut der "Kleinen Zeitung" außerdem auf unterschiedliche Regelungen bei Schneeketten hin. Während bestimmte schwere Fahrzeuge Ketten mitführen müssen, besteht für Pkw grundsätzlich keine vergleichbare allgemeine Mitführpflicht. Ob Ketten verwendet werden dürfen oder notwendig sind, richtet sich nach den jeweiligen Straßenverhältnissen und Vorschriften.

red, 18.10.2026, 10:03