Im Wiener Landesgericht hat am Dienstag der Prozess gegen zwei ehemalige Vertreter des syrischen Assad-Regimes neue erschütternde Aussagen gebracht. Mehrere Opfer schilderten dabei die Haftbedingungen in syrischen Gefängnissen – die Vorwürfe wiegen schwer.
Die beiden Angeklagten Khaled Al H. und Moussab Abou R. sollen laut Anklage als Leiter von Geheimdienst- und Polizeistrukturen in Raqqa für Folter und schwere Misshandlungen von zumindest 21 Opfern verantwortlich gewesen sein. Teilweise sollen sie auch selbst an Gewalt beteiligt gewesen sein.
Ein ehemaliger Anwalt, der selbst in Syrien inhaftiert war, berichtete von extremen Zuständen. In Zellen von nur wenigen Quadratmetern seien zeitweise mehr als 20 Menschen eingesperrt gewesen. "Natürlich wurde systematisch gefoltert", sagte der Zeuge im Gerichtssaal laut "Kurier". Zweimal wurde er inhaftiert, weil er eine "friedliche, stille Demonstration" abgehalten habe.
In einem Fahrzeug sei er anschließend beschimpft und auf den Kopf geschlagen worden. Inhaftiert wurde er aufgrund von Platzmangel dann nicht beim allgemeinen Geheimdienst, sondern bei der Kriminalpolizei. Auch dort habe es laut dem Zeugen immer wieder Drohungen und Beschimpfungen gegeben.
Die Zelle des Zeugen habe sich unter der Erde befunden – lediglich ein kleines Fenster habe für Tageslicht gesorgt. Das Problem: "In Raqqa ist es im August sehr heiß, mehr als 40 Grad. Die unterirdischen Zellen werden dann zu Öfen."
Der Zeuge schilderte zudem, dass es in den überfüllten Zellen kaum Platz zum Liegen gegeben habe, teils hätten Gefangene sogar stehen müssen. Die hygienischen Zustände seien katastrophal gewesen, von einer Trennung der sanitären Bereiche könne keine Rede sein. Ein Hungerstreik habe schließlich zu einer ersten Einvernahme geführt.
"Der Erstangeklagte war Mitglied der Sicherheitskommission, und die Sicherheitskommission hat Entscheidungen getroffen, insbesondere, wie man mit Demonstranten umgeht. Die Sicherheitskommission war die höchste Sicherheitsinstanz in der Region", belastete der Zeuge Khaled Al H.
Er bezeichnete die Darstellung des Angeklagten, wonach es eine Untersuchungskommission gegeben habe, über die er keine Befehlsgewalt gehabt habe, als "unlogisch und unrealistisch". Zudem meinte er, Khaled Al H. hätte wie andere Offiziere seine Position aufgeben und die Stadt verlassen können.
Einmal habe der Zeuge erlebt, wie der Zweitangeklagte Gewalt angewandt habe. Er habe mit einem Kabel zugeschlagen. "Er hat entscheiden können, wer festgenommen wird oder nicht", hieß es. Nach der Haft kam es sogar zu einem Wiedersehen mit Abou R. im November 2014 im Flüchtlingsheim in Traiskirchen.