Ein Rotmilan war Anfang März in St. Florian am Inn im Bezirk Schärding in einer Falle auf einer landwirtschaftlichen Wiese entdeckt worden. Vier Tage später starb der streng geschützte Greifvogel.
Die Staatsanwaltschaft warf einem 33-jährigen Jäger Tierquälerei vor. Laut Anklage soll er dem Vogel "unnötige Qualen" zugefügt haben, indem er eine mit einem Hasenkadaver beköderte Schlagnetzfalle aufstellte. Der Mann gab an, damit einen Marder fangen zu wollen. Außerdem habe er die Falle täglich kontrolliert.
Das Landesgericht Ried sprach den Angeklagten vom Vorwurf der Tierquälerei nach Paragraf 222 des Strafgesetzbuchs frei. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass der Mann dem Vogel vorsätzlich Qualen zugefügt hatte. Die Verteidigung argumentierte, die Falle sei nicht gegen Greifvögel eingesetzt worden. Dieser Einschätzung folgte das Gericht.
Eine wichtige Rolle spielte auch ein Gutachten aus dem Jagdwesen. Der Sachverständige erklärte laut ORF, die verwendete Falle sei für den Marderfang ungeeignet, weil sich Marder rasch aus dem Netz befreien könnten. Verboten sei dieser Fallentyp grundsätzlich aber nicht.
Die Bezirksjägerschaft Schärding hatte sich nach Bekanntwerden des Falls von Wildtierkriminalität und der illegalen Verfolgung geschützter Arten distanziert. Zugleich betonte sie, dass es sich nicht um einen verbotenen Habichtskorb gehandelt habe. Laut oberösterreichischem Landesjagdverband sei die Falle zulässig und bedingt für den Marderfang geeignet.
Nach dem Freispruch kritisierte BirdLife Österreich die unklare Rechtslage. Johannes Hohenegger, Experte für Wildtierkriminalität bei der Naturschutzorganisation, verwies darauf, dass sich selbst Fachleute aus der Jagd uneinig seien, ob der Einsatz solcher Schlagnetze weidgerecht und zulässig sei.
Hohenegger sprach von einem "Vakuum im oberösterreichischen Jagdgesetz", das dringend behoben werden müsse. Der junge Jäger sei wegen einer Fallenverwendung vor Gericht gestanden, die der Landesjagdverband selbst als gesetzeskonform darstelle. Der Freispruch sei deshalb nachvollziehbar. BirdLife fordert im Zuge der geplanten Novelle des oberösterreichischen Jagdgesetzes klare Regeln für erlaubte Fallenarten. Damit sollen Tierleid und Verstöße gegen den Artenschutz verhindert werden.
BirdLife verwies auch auf einen ähnlichen Fall im Bezirk Ried. Dort war ein Jagdleiter wegen einer vergleichbaren, mit Hasenteilen beköderten Schlagnetzfalle bestraft worden. Laut Erkenntnissen des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich verlor der Mann seine Jagdkarte und seine Funktion als Jagdaufseher. Im aktuellen Verfahren fiel die rechtliche Beurteilung jedoch anders aus.
Der Rotmilan zählt zu den streng geschützten Arten der Europäischen Union. Es ist verboten, die Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Laut BirdLife Österreich leben derzeit etwa 80 bis 120 Brutpaare in Oberösterreich. Vor rund 20 Jahren galt der Rotmilan dort noch als ausgestorben. Naturschutzorganisationen weisen darauf hin, dass die Art besonders häufig von illegalen Vergiftungen und Fallen betroffen ist.