Bleibt nicht ewig gültig

Führerschein wird komplett umgekrempelt – das gilt nun

Kürzere Wartezeiten, längere Sperren und neue Vorgaben für alte Dokumente: Österreichs Führerschein-Regeln wurden umfassend geändert.
Digital  Heute
25.09.2026, 15:56
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Seit 1. September 2026 gelten in Österreich neue Regeln rund um den Führerschein. Doch eine weitere Änderung betrifft Millionen Lenker, die noch ein älteres Dokument besitzen: Alte Führerscheine müssen schrittweise gegen ein neues EU-konformes Dokument ausgetauscht werden. Spätestens am 19. Jänner 2033 soll der Umtausch abgeschlossen sein. Wer noch einen alten Papierführerschein besitzt, muss deshalb allerdings nicht sofort zur Behörde.

Die Frist ist Teil der europaweiten Umstellung auf ein einheitliches Führerscheinformat. Betroffen sind sowohl ältere Papierdokumente als auch ältere Scheckkartenführerscheine. Entscheidend ist dabei das jeweilige Dokument und dessen Gültigkeit. Wer einen unbefristeten Papierführerschein besitzt, darf ihn grundsätzlich noch bis zum 19. Jänner 2033 verwenden. Ein freiwilliger Umtausch ist bereits davor möglich.

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Diese Änderungen gelten seit September

Neben dem schrittweisen Führerscheinumtausch bringt die 23. Novelle des Führerscheingesetzes mehrere Neuerungen. Wer bei einer theoretischen oder praktischen Prüfung durchfällt, kann grundsätzlich bereits nach zwölf Tagen erneut antreten. Bisher waren dafür zwei Wochen vorgesehen. Für die Klasse AM bleibt es vorerst bei der bisherigen Wartefrist von 14 Tagen.

Wer hingegen bei der theoretischen Prüfung beim Schummeln erwischt wird, muss deutlich länger warten. Die Sperrfrist für einen neuerlichen Prüfungsantritt wurde von neun auf 18 Monate verlängert. Auch Personen, die den Prüfungsbetrug organisieren oder technische Hilfsmittel bereitstellen, können nun bestraft werden.

Eine weitere Erleichterung gibt es für Lenker, die ihren Führerschein verlieren. Die Bestätigung über den Verlust oder Diebstahl gilt nun acht statt bisher vier Wochen als Ersatzdokument. Damit bleibt mehr Zeit, um einen neuen Führerschein zu beantragen. Die Bestätigung berechtigt allerdings nur innerhalb Österreichs zum Lenken eines Fahrzeugs.

Lkw- und Busfahrer profitieren von längerer Frist

Auch für Lenker mit den Führerscheinklassen C und D gibt es eine Änderung. Bisher musste die Lenkberechtigung ab dem 60. Geburtstag alle zwei Jahre verlängert werden. Seit September gilt auch für diese Fahrer die allgemeine Befristung von fünf Jahren. Wer bereits einen auf zwei Jahre befristeten Führerschein besitzt, muss allerdings das eingetragene Ablaufdatum beachten. Bei einer Verlängerung ist weiterhin ein ärztliches Gutachten erforderlich.

Für bestimmte internationale Führerscheine gelten ebenfalls längere Fristen. Dokumente nach dem Wiener Übereinkommen sind künftig drei Jahre statt bisher ein Jahr gültig. Bei internationalen Führerscheinen nach den älteren Genfer und Pariser Abkommen bleibt es hingegen bei einer Gültigkeit von zwölf Monaten.

Was beim Umtausch zu beachten ist

Wer seinen alten Führerschein freiwillig gegen eine neue Scheckkarte tauschen möchte, kann das bei der zuständigen Führerscheinbehörde erledigen. Dafür werden unter anderem ein amtlicher Lichtbildausweis, der bisherige Führerschein und ein Passfoto benötigt. Die Ausstellung kostet laut dem österreichischen Behördenportal 73 Euro.

Bei einem Umtausch kann der alte Führerschein entweder direkt bei der Behörde abgegeben werden oder bis zur Abholung des neuen Dokuments behalten werden. Wird er abgegeben, erhält man einen vorläufigen Führerschein. Dieser ist höchstens vier Wochen gültig und darf nur innerhalb Österreichs zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis verwendet werden.

Für Autofahrer heißt das: Nicht jede Neuerung verlangt sofort einen Behördenweg. Wer noch einen gültigen alten Führerschein besitzt, kann die Übergangsfrist nutzen. Wer allerdings bei einer Prüfung durch Betrug auffällt oder seinen Führerschein verliert, muss sich bereits jetzt auf die neuen Bestimmungen einstellen.

red,25.09.2026, 15:56
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