Neue Regel ist da

Führerschein verloren – Die Frist wird jetzt verdoppelt

Brieftasche weg, Führerschein weg – und jetzt? Eine neue Regel verschafft dir deutlich mehr Zeit für den Ersatz. Was du jetzt wissen musst.
Digital  Heute
24.09.2026, 15:32
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Wer seinen Führerschein verliert oder bestohlen wird, hat in Österreich seit 1. September 2026 deutlich mehr Zeit für den Ersatz. Die behördliche Bestätigung über den Verlust gilt nun acht statt bisher vier Wochen als Führerscheinersatz. Die Änderung ist Teil der 23. Führerscheingesetz-Novelle.

Das kann vor allem dann wichtig werden, wenn die Ausstellung eines neuen Führerscheins länger dauert. Genau hier setzt die neue Regel an. Das ÖAMTC weist darauf hin, dass ein Duplikat in den meisten Fällen ohnehin schneller ausgestellt wird, die zusätzliche Zeit aber bei längeren Wartezeiten helfen kann.

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Wichtig ist dabei: Die Bestätigung ersetzt den Führerschein nur innerhalb Österreichs. Wer das Dokument verliert oder es gestohlen bekommt, muss den Verlust beziehungsweise Diebstahl außerdem unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, anzeigen. Die entsprechende Bestätigung gilt anschließend bis zu acht Wochen.

Die Verlängerung ist damit vor allem eine praktische Änderung. Musstest du bisher nach spätestens vier Wochen mit dem Ersatzdokument rechnen, stehen dir nun bis zu acht Wochen zur Verfügung.

Auch andere Fristen verändert

Auch bei anderen Führerschein-Regeln hat sich seit September einiges geändert. Wer eine theoretische oder praktische Prüfung nicht besteht, kann grundsätzlich bereits nach zwölf Tagen wieder antreten. Für die Klasse AM bleibt es vorerst bei zwei Wochen.

Deutlich strenger wird es dagegen beim Schummeln. Wer bei der theoretischen Prüfung unerlaubte technische Unterstützung verwendet, muss nun 18 Monate auf einen neuerlichen Antritt warten. Bisher waren es neun Monate. Auch Personen, die solchen Prüfungsbetrug anbieten, organisieren oder durchführen, können mit Verwaltungsstrafen belegt werden.

Eine weitere Änderung betrifft ältere Lkw- und Busfahrer. Für die Führerscheinklassen C und D gilt ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nun ebenfalls die allgemeine Fünfjahresfrist. Die bisherige zweijährige Befristung ab 60 entfällt. Bereits vor dem 1. September auf zwei Jahre ausgestellte Lenkberechtigungen laufen allerdings zum vorgesehenen Zeitpunkt aus.

Auch beim Internationalen Führerschein gibt es eine längere Frist. Dokumente nach dem Wiener Übereinkommen gelten nun drei Jahre statt einem Jahr. Für internationale Führerscheine nach den älteren Genfer und Pariser Abkommen bleibt es hingegen bei einem Jahr.

Für dich besonders relevant ist die neue Regel also dann, wenn dein Führerschein verschwunden ist. Statt nach vier Wochen läuft die Verlustbestätigung nun erst nach acht Wochen aus. Der Führerschein selbst ist damit aber nicht wieder aufgetaucht – um einen Ersatz musst du dich weiterhin kümmern.

red,24.09.2026, 15:32