Die Schwammerlsaison ist in Österreich in vollem Gang. Doch bevor du mit Korb und Messer in den Wald gehst, solltest du dich über die geltenden Regeln informieren. Denn die bekannte Grenze von zwei Kilogramm pro Person und Tag ist keine allgemeine Erlaubnis, überall Pilze mitzunehmen. Zusätzlich können Waldeigentümer das Sammeln untersagen oder einschränken. In Schutzgebieten gelten teils eigene Verbote.
Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Strafen. Nach dem Forstgesetz drohen etwa bis zu 150 Euro, wenn jemand unbefugt mehr als zwei Kilogramm Pilze pro Tag sammelt. Für organisierte Pilz- und Beerensammelaktionen sind bis zu 730 Euro Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einer Woche vorgesehen.
Zusätzlich zum bundesweiten Forstgesetz regeln die Länder den Schutz bestimmter Pilzarten und das Sammeln in Schutzgebieten. In Oberösterreich sind laut der aktuellen Berichterstattung sieben Pilzarten vollständig geschützt, darunter der Kaiserling und der Riesenbovist. Wer solche Arten sammelt oder mutwillig beschädigt, kann dort mit bis zu 2.000 Euro bestraft werden.
Auch Kärnten hat eine umfangreiche Liste geschützter Pilze. Dort dürfen nicht vollständig geschützte Wildpilze grundsätzlich nur für den Eigenbedarf gesammelt werden. Das Sammeln ist zwischen 7 und 18 Uhr erlaubt, die Tagesmenge ist auf zwei Kilogramm pro Person begrenzt. Für Steinpilze und Eierschwammerl gilt außerdem eine Saisonregel: Sie dürfen nur vom 15. Juni bis zum 30. September gesammelt werden.
In Salzburg ist das private Sammeln ebenfalls auf zwei Kilogramm pro Person und Tag beschränkt. Bis Ende September darf zwischen 7 und 19 Uhr gesucht werden, ab 1. Oktober verkürzt sich das Zeitfenster auf 7 bis 17 Uhr. Gewerbliches Sammeln braucht eine behördliche Genehmigung und die Zustimmung des Grundeigentümers.
In Wien gilt für das Sammeln zum Eigenbedarf grundsätzlich ebenfalls die Zwei-Kilo-Grenze. In Schutzgebieten ist das Mitnehmen von Pilzen allerdings untersagt. Dazu zählen etwa der Lainzer Tiergarten und der Wiener Teil des Nationalparks Donau-Auen einschließlich der Lobau. Vor dem Ausflug solltest du daher prüfen, welche Regeln am jeweiligen Ort gelten.
Beim Schwammerlsuchen geht es auch um die richtige Bestimmung. Nimm nur Pilze mit, die du zweifelsfrei erkennst. Bei Unsicherheit solltest du den Fund stehen lassen oder ihn von einer Pilzberatungsstelle prüfen lassen. Für eine Bestimmung muss der ganze Fruchtkörper mit Stielbasis erhalten bleiben, weil wichtige Merkmale auch unterhalb des Hutes liegen können.
Außerdem sind Werkzeuge wie Rechen und Haken verboten, wenn sie den Waldboden beschädigen können. Pilze sollen am Fundort grob gereinigt werden; das unterirdische Pilzgeflecht darf nicht ausgegraben werden.
Die wichtigste Regel für Sammler: Vorab die Vorschriften im jeweiligen Bundesland und die Hinweise vor Ort checken. Denn selbst wenn du unter der erlaubten Höchstmenge bleibst, kann das Sammeln durch ein Eigentümerverbot oder den Schutzstatus einer Art trotzdem verboten sein.