Das Leben wird für viele Österreicher wieder teurer. Jetzt, Mitte November, wird das Serviceentgelt für die E-Card fällig. Der Betrag wird von bisher rund 13,80 Euro auf satte 25 Euro angehoben – somit fast verdoppelt.
Der 15. November ist laut Arbeiterkammer der Stichtag. Da wird das Geld entweder direkt vom Arbeitgeber oder von der beitragsauszahlenden Stelle, etwa dem Arbeitsmarktservice (AMS), eingehoben.
Doch es gibt Ausnahmen: Wer sozial besonders schutzbedürftig ist und deshalb etwa von der Rezeptgebühr befreit ist, muss auch die E-Card-Gebühr nicht zahlen.
"Ein Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr gilt immer auch als Antrag auf Befreiung von der E-Card-Gebühr. Und umgekehrt", hält die AK fest.
Wichtig: Pensionisten ersparen sich heuer noch die Gebühr, danach müssen sie mitzahlen. Sie sind ab dem Service-Entgelt für das Jahr 2027 nicht mehr ausgenommen. Einzig Mindestpensionisten bleiben befreit.
Gerade Personen, die mehrere Arbeitgeber haben, laufen nun aber in Gefahr einer Doppelbelastung. Dennoch: "Einmal zahlen genügt", betont die Arbeiterkammer und rät: "Heben Sie sich daher die November-Lohnzettel gut auf. Sie können bares Geld wert sein."
Und so geht’s: Kopien der Lohnzettel müssen mit einem formlosen Antrag zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) geschickt werden. Diese muss die zu viel bezahlten Gebühren rückerstatten.
Die E-Card gilt für alle Vertragsärzte in Österreich. Die Rückseite der E-Card (Europäische Krankenversicherungskarte) gilt laut Arbeiterkammer bei Vertragspartnern und Vertragskrankenanstalten in allen EU-Staaten, in Island, Nordmazedonien, Norwegen, Liechtenstein, Zypern (griechischer Teil), Großbritannien und der Schweiz.
"In Bosnien-Herzegowina, Serbien und in Montenegro gilt die Europäische Krankenversicherungskarte auch. Vor der Behandlung müssen Sie sich aber bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger vor Ort eine Anspruchsbescheinigung ("Behandlungsschein") holen", so die Arbeiterkammer.
Für Reisen in die Türkei muss man weiterhin einen bilateralen Auslandsbetreuungsschein bei Arbeitgebern oder der ÖGK beantragen. Vor der Behandlung muss man diesen Schein beim türkischen Krankenversicherungsträger in einen Behandlungsschein umtauschen.