Gebühr erhöht

Darum bekommst du im November weniger Lohn

Es ist die nächste Teuerung, die auf Österreich zukommt: Am 15. November steigt die E-Card-Gebühr um fast das Doppelte, aber nicht jeder muss zahlen.
Newsdesk Heute
08.11.2025, 09:57
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Bisher betrug sie rund 13,80 Euro, nun müssen Herr und Frau Österreicher satte 25 Euro für die E-Card-Gebühr locker machen. Die Erhöhung des Serviceentgelts für das Jahr 2026 soll laut Arbeiterkammer am 15. November fällig werden.

Demnach werde sie entweder direkt vom Arbeitgeber oder von der beitragsauszahlenden Stelle, etwa dem Arbeitsmarktservice (AMS) eingehoben. Somit bleibt einem weniger Lohn als sonst über. Doch nicht jeder muss die Gebühr zahlen.

Das sind die Ausnahmen

Wer sozial besonders schutzbedürftig ist und deshalb etwa von der Rezeptgebühr befreit ist, muss auch die E-Card-Gebühr nicht zahlen. Dies betreffe mitversicherte Ehepartner, Lebensgefährten und Kinder sowie Pensionisten.

Auch Präsenz- und Zivildiener sowie Asylwerber in der Grundversorgung sind von der Servicegebühr befreit. Zudem noch all jene, die wegen ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind.

Kleine Notiz am Rande: Ein Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr gilt immer auch als Antrag auf Befreiung von der E-Card-Gebühr. Und umgekehrt.

In diesen Ländern gilt die E-Card

In Österreich gilt die E-Card für alle Vertragsärzte. Der Arbeiterkammer zufolge gilt die Rückseite der E-Card (Europäische Krankenversicherungskarte) bei Vertragspartnern und Vertragskrankenanstalten in allen EU-Staaten, in Island, Nordmazedonien, Norwegen, Liechtenstein, Zypern (griechischer Teil), Großbritannien und der Schweiz.

Auch in Bosnien-Herzegowina, Serbien und in Montenegro komme man mit der Europäischen Krankenversicherungskarte zurecht. Jedoch müssen sich Patienten vor der Behandlung bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger vor Ort eine Anspruchbescheinigung ("Behandlungsschein") holen.

In der Türkei ist weiterhin ein bilateraler Auslandsbetreuungsschein vonnöten. Dieser ist beim Arbeitgeber oder der ÖGK zu beantragen. In der Türkei wird dieser Schein dann vor der Behandlung beim dortigen Krankenversicherungsträger in einen Behandlungsschein umgetauscht.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 08.11.2025, 10:57, 08.11.2025, 09:57
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