Für René Benko haben sich am Donnerstag die Gefängnistore geöffnet. Der 49-jährige Signa-Gründer durfte nach rund 20 Monaten Untersuchungshaft die Justizanstalt Innsbruck verlassen. Statt in einer Zelle wird er künftig in einer angemieteten Wohnung leben, allerdings mit elektronischer Fußfessel. Die Entscheidung fiel am Mittwochvormittag am Landesgericht Innsbruck.
Für die Zeit im elektronisch überwachten Hausarrest hat Benko schon eine Unterkunft organisiert. Dabei handelt es sich um eine rund 60 Quadratmeter große Wohnung in Innsbruck. Dorthin ist der 49-Jährige nach seiner Entlassung aus der Justizanstalt übersiedelt – am Donnerstag wurde er in sein neues Zuhause gebracht.
Der Wechsel bedeutet allerdings nicht, dass Benkos Untersuchungshaft beendet ist. Sie wird lediglich unter anderen Bedingungen fortgesetzt. Der frühere Signa-Chef bleibt damit weiterhin unter behördlicher Überwachung.
Den Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest hatte Benkos Verteidiger Norbert Wess gestellt. Am Mittwochvormittag wurde dieser bei einer Haftverhandlung am Landesgericht Innsbruck bewilligt.
Wess zeigte sich anschließend zufrieden mit dem Ergebnis.
"Wir freuen uns natürlich aus Sicht der Verteidigung aber insbesondere auch für unseren Mandanten, dass das LG Innsbruck unserem Rechtsstandpunkt gefolgt ist und Herr Benko nun dergestalt die Möglichkeit bekommt, sich auf den nächsten bevorstehenden Prozess umfassend vorzubereiten und sich auch mit den sonstigen Vorwürfen im Ermittlungsverfahren fundiert auseinanderzusetzen", erklärte er gegenüber "Heute".
Benko war am Mittwoch persönlich zu seiner Haftverhandlung erschienen. Um 9 Uhr wurde im Saal 125 des Landesgerichts Innsbruck über seinen Antrag entschieden. In der neuen Wohnung möchte sich der ehemalige Signa-Chef nun auf die nächste Gerichtsverhandlung vorbereiten.
Bereits in drei Wochen beginnt ein weiterer Strafprozess gegen den 49-Jährigen. Für Benko ändert sich damit zwar sein unmittelbarer Alltag grundlegend. Seine rechtlichen Auseinandersetzungen sind mit der Bewilligung der Fußfessel aber noch lange nicht abgeschlossen.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat Beschwerde gegen die Anordnung des elektronisch überwachten Hausarrestes angemeldet.