"Haft in der Heimat" startet

Gerichts-Chef: "Auffälligkeit bei Nationalitäten"

Ab Sonntag können ausländische Häftlinge leichter abgeschoben werden. Gerichtspräsident Friedrich Forsthuber sprach in der ZiB 2 Klartext.
30.10.2026, 22:20
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Österreichs Gefängnisse platzen aus allen Nähten. Ab Sonntag, dem 1. November, soll eine neue Regelung für Entlastung sorgen: Mit der sogenannten "Haft in der Heimat" können ausländische Straftäter künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen ihren Willen abgeschoben werden.

Wie viel das tatsächlich bringt, erklärte Friedrich Forsthuber, Präsident des Wiener Straflandesgerichts, am Freitagabend in der ZiB 2 bei Martin Thür.

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Nur 100 bis 200 Häftlinge betroffen

Die Erwartungen an die neue Regelung sollte man laut Forsthuber nicht zu hoch schrauben. Seiner Einschätzung nach könnten davon gerade einmal 100 bis 200 Häftlinge betroffen sein. Trotzdem hält der Gerichtspräsident die Maßnahme für sinnvoll. "Auch der Tropfen auf dem heißen Stein ist ein Tropfen", betonte er.

Forsthuber spricht sich grundsätzlich für alle Maßnahmen aus, die zur Entlastung der überfüllten Gefängnisse beitragen. Denn weniger Häftlinge bedeuten nicht nur mehr Platz, sondern auch bessere Bedingungen im Strafvollzug.

So könnte wieder mehr Zeit in die Resozialisierung der Gefangenen investiert werden. Auch die Stimmung hinter Gittern würde sich verbessern, und zwar sowohl für die Insassen als auch für die Justizwachebeamten.

Wie dringend Entlastung notwendig ist, zeigen aktuelle Zahlen: Ende Juni saßen 9.142 Menschen in Österreichs Justizanstalten und forensisch-therapeutischen Zentren, obwohl regulär nur 8.412 Plätze vorgesehen waren.

Diese Straftäter dürfen nicht abgeschoben werden

Bei besonders gefährlichen Straftätern zieht Forsthuber allerdings eine klare Grenze. Wer etwa wegen schwerer Körperverletzung oder Sexualdelikten verurteilt wurde, soll nicht von der neuen Regelung profitieren.

Für andere ausländische Straftäter wird eine Abschiebung hingegen erleichtert. Drittstaatsangehörige mit entsprechendem Einreise- oder Aufenthaltsverbot können nach Verbüßung der erforderlichen Mindesthaftzeit künftig auch ohne ihre Zustimmung außer Landes gebracht werden.

Doch was passiert, wenn ein abgeschobener Straftäter einfach wieder nach Österreich zurückkehrt? "Man kann nie ausschließen", dass das passiert, räumte Forsthuber ein. Gerade bei Menschen aus den Westbalkanstaaten sei eine neuerliche Einreise denkbar. Wer trotz Aufenthaltsverbots zurückkommt, muss dann allerdings seine verbliebene Haftstrafe absitzen.

Syrer schon auf Platz zwei bei ausländischen Häftlingen

Besonders deutlich wurde Forsthuber, als ihn Martin Thür auf die Herkunft der Gefängnisinsassen ansprach. "Wir haben schon eine Auffälligkeit, was die Nationalitäten betrifft", erklärte der Gerichtspräsident.

Früher seien unter den ausländischen Häftlingen vor allem Serben, Rumänen, Slowaken und Ungarn stark vertreten gewesen. Mittlerweile habe sich das Bild verändert.

Nach aktuellen Zahlen stellen Serben mit 513 Insassen weiterhin die größte ausländische Gruppe. Dahinter folgen allerdings bereits Syrer mit 468 Häftlingen. Auf Platz fünf liegen Afghanen mit 330 Insassen.

"Integration teilweise gescheitert"

Forsthuber sieht darin auch ein Integrationsproblem. "Natürlich ist es die Problematik der Integration, die gerade bei Jungen besonders schwierig und teilweise wahrscheinlich auch gescheitert ist", sagte er in der ZiB 2.

Dabei sprach der Gerichtspräsident auch über unterschiedliche Deliktsbereiche. Bei syrischen Straftätern verwies er insbesondere auf Gewaltdelikte, darunter auch Angriffe mit Messern. Bei afghanischen Straftätern hob er Sexualdelikte hervor.

Die Aussagen bezogen sich auf Auffälligkeiten unter Straftätern und lassen keine Rückschlüsse auf die jeweiligen Bevölkerungsgruppen insgesamt zu.

Ausgerechnet diese Häftlinge bleiben wohl hier

Einen Haken hat die neue Abschieberegelung allerdings: Gerade Syrer und Afghanen dürften vorerst nicht unbedingt zu jenen Häftlingen gehören, die tatsächlich in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können.

Denn ob eine Abschiebung möglich ist, hängt auch von den rechtlichen Voraussetzungen und den Bedingungen im jeweiligen Herkunftsland ab. Damit könnte die neue Regelung ausgerechnet bei zwei der größten ausländischen Häftlingsgruppen nur eingeschränkt greifen.

Forsthuber bleibt dennoch dabei: Auch wenn durch "Haft in der Heimat" nur 100 bis 200 Plätze frei werden, wäre das angesichts der massiven Überbelegung zumindest ein Schritt in die richtige Richtung

red, 30.10.2026, 22:20