Rekord bei Suspendierungen

Gewalt unter Schülern am Limit – ab jetzt neue Regeln

So viele Suspendierungen wie nie: 2.440 Schüler mussten 2025/26 zeitweise aus dem Unterricht. Im neuen Schuljahr ändert sich für Betroffene einiges.
Österreich Heute
10.09.2026, 15:15
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Gewalt, Drohungen, massive Einschüchterungen: An unseren Schulen wurden im vergangenen Schuljahr so viele Kinder und Jugendliche suspendiert werden wie noch nie: 2.440 Schüler durften vorübergehend nicht am Unterricht teilnehmen.

Innerhalb von drei Jahren ist die Zahl damit um 28 Prozent gestiegen.

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Hunderte Volksschüler suspendiert!

Sogar Volksschüler sind betroffen: 534 Kinder wurden im vergangenen Schuljahr vorübergehend vom Unterricht ausgeschlossen. Im Jahr davor waren es noch 413.

Deutlich niedriger lagen die Zahlen an AHS mit 135 und an Berufsschulen mit 13 Suspendierungen.

Jetzt gelten neue Regeln

Mit dem gerade gestarteten Schuljahr ändert sich für suspendierte Schüler allerdings Entscheidendes. Wer mindestens vier Tage vom regulären Schulbesuch ausgeschlossen wird, bleibt während dieser Zeit nicht mehr einfach zu Hause.

Für die Betroffenen ist nun eine sogenannte Suspendierungsbegleitung verpflichtend. Sie soll einerseits verhindern, dass die Schüler beim Lernstoff den Anschluss verlieren. Andererseits sollen die Vorfälle aufgearbeitet und die Rückkehr in den Schulalltag vorbereitet werden.

Zwischen 8 und 20 Stunden pro Woche

Die Begleitung umfasst pro Woche mindestens acht und höchstens 20 Stunden. Wo sie stattfindet, entscheidet die zuständige Schulbehörde. Möglich sind etwa die eigene Schule, ein anderer Schulstandort oder eine ortsungebundene Betreuung.

Für jeden betroffenen Schüler wird zudem ein eigener Förderplan erstellt. Ein Teil der Zeit dient dem Lernen. Die Schüler bearbeiten etwa ein Lernpaket ihrer Stammschule, damit während der Suspendierung nicht zu viel Unterrichtsstoff verloren geht.

Der zweite Teil umfasst psychosoziale oder vergleichbare Maßnahmen. Dazu können Beratungsgespräche, die Aufarbeitung des Vorfalls sowie die Förderung sozialer und emotionaler Fähigkeiten gehören.

Auch Eltern müssen mitmachen

Begleitet werden die Schüler von eigenen Teams in den Bildungsregionen. Zum Einsatz kommen unter anderem Pädagogen, Beratungslehrer, Sozialpädagogen, Schulsozialarbeiter, Schulpsychologen und externe Fachkräfte.

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Auch die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten haben Pflichten. Sie müssen etwa an vereinbarten Gesprächen teilnehmen, bei der Umsetzung des Förderplans helfen und mit den beteiligten Fachkräften zusammenarbeiten. Wird diese gesetzliche Mitwirkungspflicht nicht erfüllt, kann dies als Verwaltungsübertretung gewertet und der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.

Bis zu vier Wochen suspendiert

Eine Suspendierung dauert grundsätzlich maximal vier Wochen. Läuft gleichzeitig ein Ausschlussverfahren und besteht die Gefährdung weiterhin, kann sie einmalig um bis zu zwei Wochen verlängert werden.

Am Ende der Maßnahme ist in der Regel ein gemeinsames Abschlussgespräch mit dem Schüler und den Erziehungsberechtigten vorgesehen. Dabei wird besprochen, wie die Rückkehr in die Schule gelingen soll und ob weitere Unterstützung notwendig ist.

Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS): "Unser Ziel ist nicht, Kinder und Jugendliche möglichst lange aus der Schule fernzuhalten. Unser Ziel ist, dass sie nach einer Suspendierung wieder gut in den Schulalltag zurückkehren können. Dafür braucht es Unterstützung, klare Erwartungen und manchmal auch professionelle Hilfe."

red,Akt. 10.09.2026, 15:19, 10.09.2026, 15:15