In der Justizanstalt Graz-Karlau verweigert derzeit ein Häftling sowohl Essen als auch Trinken. Angehörige berichten sogar von mehreren Insassen, die seit Wochen mit Hunger- und Durststreiks gegen Zustände in der Haft protestieren sollen – das berichtet die "Kleine Zeitung".
Als Gründe werden von Angehörigen unter anderem angebliche Kürzungen von Medikamenten ohne ärztliche Rücksprache sowie Einschränkungen bei Telefonaten nach außen genannt.
Die Justizanstalt widerspricht allerdings der Darstellung, dass zahlreiche Häftlinge gleichzeitig protestieren.
"Von einem Massenstreik kann keine Rede sein", erklärt Chefinspektor Gerhard Sampt, Mediensprecher der Grazer Justizanstalt, gegenüber der "Kleine Zeitung".
Einen aktuellen Fall bestätigt er der Tageszeitung jedoch: "Tagesaktuell hat ein Insasse einen Hunger- und Durststreik angemeldet." Nähere Informationen zu diesem Häftling könne die Justizanstalt aus Datenschutzgründen nicht bekannt geben.
Hunger- und Durststreiks kommen laut Sampt "in sehr seltenen Fällen" vor. Für solche Situationen gibt es einen Maßnahmenkatalog, mit dem auf den Protest reagiert und das gesundheitliche Risiko für den Insassen möglichst gering gehalten werden soll.
"Bei Bekanntwerden eines Hunger- und Durststreiks wird unverzüglich der Anstaltsarzt verständigt, der betroffene Insasse wird täglich einer Gewichtskontrolle unterzogen. Darüber hinaus werden Vitalparameter wie etwa Blutdruck, Puls und Blutzucker nach ärztlicher Anordnung laufend überwacht und dokumentiert", erläutert Gerhard Sampt der "Kleinen Zeitung".
Zusätzlich suchen die Bediensteten das Gespräch mit dem betroffenen Häftling. Ziel ist es, ihn dazu zu bewegen, den Hungerstreik wieder zu beenden.
Verschlechtert sich der gesundheitliche Zustand so weit, dass es ein Arzt für notwendig hält, wird der Insasse in ein öffentliches Spital gebracht, heißt es in dem Bericht weiter.
Eine Zwangsernährung wird weder in österreichischen Justizanstalten noch in forensisch-therapeutischen Zentren durchgeführt.