Wendung im Fall

Hakenkreuz an Schule gemauert – Lehrer kündigt

In der Causa um das von Schülern gemauerte Hakenkreuz ist der betroffene Lehrer nun nicht mehr im Dienst. Die Ermittlungen laufen weiter.
Newsdesk Heute
08.01.2026, 10:01
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Die Causa um ein von Schülern gemauertes Hakenkreuz an einer burgenländischen Schule bekommt eine neue Wendung: Der betroffene Lehrer ist nicht mehr im Dienst. An den laufenden Ermittlungen ändert das allerdings nichts – der Verfassungsschutz arbeitet weiter am Fall.

Der Vorfall wurde Anfang Dezember öffentlich und sorgte nicht nur in Österreich, sondern auch international für Aufsehen und Empörung. Der Berufsschullehrer war zunächst dienstfrei gestellt worden, nun ist sein Dienstverhältnis beendet. Brisant: Der Lehrer hat bei der Bildungsdirektion Burgenland selbst um die Auflösung seines Dienstverhältnisses ersucht, berichtet die "Krone".

Verfassungsschutz ermittelt weiter

Wie die Bildungsdirektion bestätigt, wurde dem Antrag im beidseitigen Einvernehmen entsprochen. Zusätzlich habe es, in Anwesenheit eines Anwalts, weitere Gespräche gegeben. Über deren Inhalt sei Stillschweigen vereinbart worden.

Klar ist aber: Die Auflösung des Dienstverhältnisses stoppt die Untersuchungen nicht. Die Ermittlungen des Verfassungsschutzes laufen weiter und gelten als aufwendig – unter anderem, weil alle Schüler, die bei dem Arbeitsauftrag anwesend waren, befragt werden müssen. Die Behörde will klären, wie es überhaupt zu diesem Auftrag kommen konnte und welche Hintergründe dabei eine Rolle spielten.

Direktor erstattete Anzeige

Ins Rollen kam der Fall, nachdem der Direktor der Landesberufsschule Pinkafeld Anzeige erstattet hatte. Seitdem laufen Prüfungen sowohl strafrechtlich als auch dienstrechtlich parallel.

Bei der Staatsanwaltschaft Eisenstadt ist derzeit noch kein Verfahren anhängig. Ob es dazu kommt, hängt von den Ergebnissen der laufenden Ermittlungen ab. Im Zentrum steht dabei vor allem die Frage, ob die Form des Arbeitsauftrags bewusst gewählt wurde – oder ob der Lehrer die Wirkung unterschätzt hat. Für ihn gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 08.01.2026, 11:25, 08.01.2026, 10:01
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