Es ist ein Bericht des Grauens: Zwei Jahre lang untersuchte eine unabhängige israelische Kommission den Terrorangriff der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas vom 7. Oktober 2023 auf Israel. Dabei wurden ein Open-Air-Musikfestival und zahlreiche Ortschaften angegriffen.
Am Ende soll es nach israelischen Angaben mehr als 1.221 Todesopfer gegeben haben, 251 Menschen seien verschleppt worden. Der nunmehrige Bericht zeigt, wie grausam die Terroristen bei ihrem Angriff vorgegangen sind. Demnach seien die Hamas und deren Verbündete mit "extremer Grausamkeit" vorgegangen. Ihre Taten hätten darauf abgezielt, "Terror und Demütigung zu verstärken", berichtet die "Bild".
Dies sei durch gezielte und systematische sexualisierte Gewalt passiert – die Leidtragenden seien zumeist Frauen gewesen. Konkret soll es "an mehreren Orten und in verschiedenen Phasen des Angriffs" zu "Taktiken sexuellen Missbrauchs und sexualisierter Folter" gekommen sein.
Dies hätte schon bei der Entführung der Opfer begonnen und setzte sich über den Transport sowie die Gefangenschaft fort. Manche Geiseln wurden über Monate hinweg sexuell missbraucht. Viele von ihnen hätten diese Folter nicht überlebt. Die anderen müssen mit dem Trauma leben.
Die Vorwürfe der Kommission wiegen schwer. Es ist die Rede von möglichen "Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord-Handlungen".
Gleichzeitig plant Israel, Verantwortliche des Angriffs gerichtlich zu verfolgen. Dazu hat das Parlament die Einrichtung eines Sondertribunals beschlossen. Den Beschuldigten könne im schlimmsten Fall die Todesstrafe drohen.
Ein entsprechendes Gesetz wurde mit 93 zu 0 Stimmen angenommen. Auch die Öffentlichkeit soll an den Prozessen per Livestream teilhaben können. Die Angeklagten sollen bei einer Verurteilung keinen Einspruch erheben können – Menschenrechtsorganisationen zeigen sich alarmiert.
Israelischen Medienberichten zufolge werden voraussichtlich rund 400 mutmaßliche Täter vor Gericht gestellt. Dazu gehören laut dem Gesetz auch diejenigen, die in den Gazastreifen verschleppte Geiseln festgehalten und misshandelt haben sollen. Verdächtige oder Verurteilte wegen der Straftaten vom 7. Oktober sind zudem von einem möglichen Gefangenenaustausch ausgeschlossen.