Linksradikale verurteilt

"Hammerbande"-Prozess – acht Jahre Haft für Maja T.

Nach einem knapp einjährigen Prozess in Ungarn fiel am Mittwoch das Urteil. Die linksradikale Maja T. wurde zu acht Jahren Haft verurteilt.
Newsdesk Heute
04.02.2026, 14:55
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Im Prozess um einen Angriff auf Rechtsextremisten in Ungarn ist die deutsche Aktivistin Maja T. zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Budapest befand die 25-jährige nicht-binäre Person am Mittwoch für schuldig, die Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches in Budapest im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Linksextremisten angegriffen zu haben.

Der Prozess war hochumstritten, weil Maja T. trotz eines Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nach ihrer Festnahme in Deutschland an das rechtsnationalistisch regierte Ungarn ausgeliefert worden war. Auch die Haftbedingungen vor Ort wurden angeprangert, denen T. als queere Person in Ungarn mutmaßlich ausgesetzt ist.

Vater forderte "Gerechtigkeit"

Die ungarische Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 24 Jahren als "Abschreckung" gefordert. Maja T. wurden schwere Gewalttaten, versuchte Körperverletzung, Beteiligung an einer organisierten kriminellen Vereinigung und ein koordinierter Angriff im Rahmen antifaschistischer militanter Aktivitäten vorgeworfen. Die ungarische Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass T. zu einer linksextremen Gruppe mit insgesamt 19 Mitgliedern gehörte, die in Ungarn neun Menschen angegriffen habe. Die Opfer hätten Knochenbrüche und Kopfverletzungen erlitten.

Der Vater von Maja T., Wolfram Jarosch, hatte das Gericht um "Gerechtigkeit für mein Kind" gebeten. "Zeigen Sie uns, dass es in Ungarn noch ein gerechtes Urteil gibt. Bitte zeigen Sie uns, dass es sich hier nicht um einen politischen Schauprozess handelt", sagte er an Richter Jozsef Sos gewandt. Die "vorgefallenen Verletzungen" seien "nicht lebensbedrohlich" gewesen. "Maja hat keinerlei Gewalt angewendet."

Enttäuschung nach Urteil

Nach dem Urteil erklärte der Vater: "Leider haben sich meine Befürchtungen bestätigt. Hier wurde ein politischer Schauprozess durchgeführt." Es sei deutlich geworden, was "Autokratie" in Ungarn bedeute: "Ministerpräsident Orban persönlich unterstellt Terror und fordert ein hartes Urteil. Staatsanwaltschaft, medizinische Gutachter und Richter Jozsef Sos arbeiten Hand in Hand, um das entsprechend harte Urteil zu liefern. Dies ist der traurige Höhepunkt des Unrechts gegen mein Kind."

Der Vater rief Deutschlands Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) auf, nun tätig zu werden, damit Maja T. zurück nach Deutschland komme. Schon zuvor hatte der Vater gegenüber der Nachrichtenagentur AFP von einem politischen Prozess gesprochen, der darauf abziele, dass der rechtsnationalistische Ministerpräsident Viktor Orban Stimmen für die im April anstehende Parlamentswahl sammeln könne.

Kritik aus der Politik

Auch der Co-Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, Martin Schirdewan, kritisierte das Urteil in Budapest scharf. "Das heutige Urteil gegen Maja T. ist Ergebnis eines politischen Schauprozesses, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen", erklärte er. Acht Jahre Haft sei "unverhältnismäßig".

Er betonte: "Trotz der lückenhaften, lediglich auf Indizien bauenden Anklage, folgte der Richter der Linie der Staatsanwaltschaft und befand Maja schuldig, auch wenn das Strafmaß nicht deren geforderte drakonische Höhe hat."

Schirdewan hielt dem Rechtsnationalisten Orban vor, er habe "diesen Prozess bewusst für seinen Wahlkampf instrumentalisiert". Das Urteil füge sich "nahtlos in die autoritäre Inszenierung seiner Regierung ein, die mit Härte gegen politische Gegner:innen punkten will und dabei die Justiz missbraucht".

Verteidigung legt Rechtsmittel ein

Wie die "Bild" berichtet, hat die Verteidigung von T. Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Daher ist davon auszugehen, dass die Deutsche vorerst in ungarischer Untersuchungshaft bleiben wird. Es wäre jedoch möglich, dass T. nach Deutschland überstellt wird – jedoch nur bei einem rechtskräftigen Urteil.

Eine im Ausland verhängte Haftstrafe kann nach deutschem Recht und internationalen Vereinbarungen nämlich auch in Deutschland vollstreckt werden. Hierfür braucht es allerdings die Zustimmung aller beteiligten Staaten. Somit müsste Berlin das Budapester Urteil anerkennen. Bei einer Einzelfallprüfung könne dann über eine Strafrestaussetzung zur Bewährung entschieden werden.

{title && {title} } red, {title && {title} } 04.02.2026, 14:55
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