Der Oberste Gerichtshof gab am Dienstag einem Eilantrag des US-Justizministeriums statt und setzte damit eine Entscheidung eines Bundesrichters aus Boston vorläufig außer Kraft. Dieser hatte die Praxis der sogenannten Drittstaaten-Abschiebungen für rechtswidrig erklärt.
Die Entscheidung fiel entlang der ideologischen Linien des Gerichts: Die drei liberalen Richter stimmten dagegen. Der Supreme Court verfügt derzeit über eine konservative Mehrheit von sechs zu drei Richtern.
Damit darf die Regierung Abschiebungen in Drittstaaten vorerst wieder durchführen. Im Dezember will sich das Höchstgericht ausführlich mit dem Fall beschäftigen. Erst danach soll eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Praxis fallen.
Die Maßnahme ist Teil der verschärften Abschiebepolitik von US-Präsident Donald Trump. Seit Einführung der Regelung wurden laut einer von Menschenrechtsgruppen erstellten Auswertung mehr als 25.000 Migranten in insgesamt 29 Länder abgeschoben. Der Großteil von ihnen wurde nach Mexiko gebracht.
Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Frage, ob Betroffene vor ihrer Abschiebung ausreichend Gelegenheit bekommen müssen, auf drohende Verfolgung oder Folter im Zielland hinzuweisen.
Der zuständige Bundesrichter Brian Murphy hatte die Praxis gestoppt. Auch ein Berufungsgericht bestätigte im September seine Entscheidung. Nach Auffassung der Kläger werden Migranten andernfalls abgeschoben, ohne effektiv vorbringen zu können, welchen Gefahren sie im jeweiligen Drittstaat ausgesetzt sein könnten.
Die Trump-Regierung hält Drittstaaten-Abschiebungen dagegen für ein wichtiges Instrument ihrer Einwanderungspolitik. Sie argumentiert, dass Rückführungen in Herkunftsländer nicht in allen Fällen möglich seien und zusätzliche Verfahren Abschiebungen erheblich verzögern würden.
Zu den Ländern, in die Betroffene gebracht wurden oder gebracht werden sollen, zählen neben Mexiko auch Staaten in Afrika. In Gerichtsunterlagen wird unter anderem auf geplante Abschiebungen nach Burundi, Ruanda und in die Zentralafrikanische Republik verwiesen.