Wer für Angehörige einen Behördenweg erledigen möchte, braucht dafür bei unterstützten Online-Diensten eine entsprechende Berechtigung.
Mit digitalen Vollmachten können Nutzer ihre eigene ID Austria verwenden und nachweisen, dass sie für eine andere Person handeln dürfen.
Der Unterschied ist wesentlich: Die bevollmächtigte Person meldet sich nicht als jemand anderer an.
Stattdessen bleibt ihre eigene Identität erkennbar, während die Vollmacht die erlaubte Vertretung dokumentiert.
Über den Dienst "Meine Vollmachten" können Berechtigungen zwischen Privatpersonen laut dem Ausgangsbericht verwaltet werden.
Für Unternehmen gelten eigene Möglichkeiten, darunter gesetzliche Vertretungen und Vollmachten über das Unternehmensserviceportal.
Nicht jeder digitale Amtsweg lässt sich damit automatisch für eine andere Person erledigen. Entscheidend ist, ob der betreffende Dienst Vertretungen unterstützt und die erforderliche Berechtigung vorliegt.
Wer eine bestimmte Angelegenheit online erledigen will, sollte deshalb vorab prüfen, welche Vollmacht dafür benötigt wird.