Während über die Zukunft des staatlichen Pensionssystems heftig diskutiert wird, geraten nun auch die Pensionskassen der Rechtsanwälte unter Druck. Laut einem Bericht der "Kronen Zeitung" könnten vor allem kleinere Kammern ohne Reform schon bald in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Anders als ASVG-Versicherte erhalten Rechtsanwälte ihre Pension nicht aus dem staatlichen System. Jede der neun österreichischen Rechtsanwaltskammern verwaltet ihre eigene Pensionskasse und zahlt die Pensionen selbst aus. Genau dieses System könnte nun zum Problem werden.
Wie die "Kronen Zeitung" berichtet, soll eine vom Nationalrat beschlossene Gesetzesänderung die verschiedenen Pensionskassen harmonisieren. Damit die Reform umgesetzt werden kann, müssen allerdings mindestens sechs Kammern sowie ein qualifiziertes Quorum von mindestens 20 Prozent ihrer Mitglieder zustimmen.
Vor allem kleinere Bundesländer drängen auf eine gemeinsame Lösung. "Für eine kleine Kammer wie Kärnten wäre eine einheitliche Regelung und eine gemeinsame Finanzierung dringend notwendig", sagt Kärntens Kammerpräsidentin Susanne Laggner-Primosch gegenüber der "Krone". Die Steiermark habe bereits abgesagt, nun komme Wien mit rund 7.151 Anwälten eine Schlüsselrolle zu.
In Kärnten finanzieren laut "Kronen Zeitung" derzeit 270 Rechtsanwälte und 50 Anwaltsanwärter mit jährlichen Beiträgen von insgesamt 15.660 Euro die Pensionen von 136 Pensionisten und Witwen. Diese erhalten monatlich 2.480 Euro brutto.
Angesichts der alternden Berufsgruppe gerät das System jedoch zunehmend unter Druck. Mehr als 20 Kärntner Anwälte haben das Pensionsalter bereits überschritten und arbeiten weiterhin.
Mit einer bundesweiten Lösung sollen künftig einheitlichere Pensionsbedingungen geschaffen und zugleich Verbesserungen für Frauen erreicht werden. Geplant sind unter anderem Erleichterungen bei Karenzzeiten, um den Einstieg in die anwaltliche Selbstständigkeit attraktiver zu machen.
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Ob es tatsächlich zu einer gemeinsamen Pensionskasse kommt, soll sich laut "Kronen Zeitung" bis zum Herbst entscheiden. Sollte die notwendige Zustimmung ausbleiben, drohen insbesondere kleineren Kammern erhebliche finanzielle Probleme.