Der Weihnachtskarpfen ist nach wie vor ein beliebtes Traditionsgericht der Österreicher. Irgendwie ist aber auch beim Speisefisch ordentlich der Tierschutz-Wurm drinnen, denn nur die wenigsten Karpfen werden auch anständig behandelt, bevor sie schlussendlich am Teller liegen. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) brachte wieder schwerste Tierquälerei am Wiener Brunnenmarkt zur Anzeige.
VGT-Mitarbeiter und andere Tierfreunde haben leider mitansehen müssen, dass Karpfen nach ihrer Anlieferung zu einem Fischverkaufsstand am Brunnenmarkt, unnötiger Tierquälerei ausgesetzt waren. Minutenlang wurden die Fische ohne Wasser in großen Kisten in einem Hauseingang gelagert, obwohl das Tierschutzgesetz hier ganz klare Richtlinien vorgibt. Die Tiere erleben also in ihrem Todeskampf, Panik und maximalen Stress, der völlig vermeidbar wäre.
„Erschütternd bei dieser Tierquälerei war auch die Ignoranz der an dem Transport der sterbenden Karpfen beteiligten Arbeiter in den Hauseingang. Denen schien der Todeskampf der Karpfen völlig egal zu sein“Mag. Erich SchacherlVGT Kampagnenmitarbeiter
Bei vier Fischverkaufsständen wurden Verstöße gegen geltende gesetzliche Bestimmungen beobachtet und vom VGT zur Anzeige gebracht, denn auch die Betäubungen laufen meist völlig unsachgemäß ab.
Die Betäubung darf laut Tierschutzgesetz durch einen Schlag auf den Hinterkopf erfolgen, allerdings muss man hier auch die richtige Stelle treffen, damit der Fisch sofort sein Bewusstsein verliert. Bei den angezeigten Ständen musste beobachtet werden, wie mehrmals auf die Köpfe der lebenden Karpfen eingeschlagen wurde, ohne erreichtes Ziel. Anstatt auf einer harten Unterlage fixiert zu werden, hielt man die Fische auch in die Luft, was den Zweck der Betäubung total verfehlte.
Mag. Erich Schacherl: "Es ist für jeden Fisch eine furchtbare Tortur, wenn ihm bei vollem Bewusstsein mehrmals brutal auf den Kopf geschlagen wird. Schwerste Kopfverletzungen und Gehirnschäden inkl. schlimmster Schmerzen können die Folge sein. Was wir zu sehen bekamen, widerspricht allen Grundsätzen des Tierschutzes und dürfte so niemals passieren.“
Bei einem Verkaufsstand am Meiselmarkt in Rudolfsheim-Fünfhaus war zu sehen, dass Karpfen nach mehreren Betäubungsschlägen auf den Kopf durch einen Kehlschnitt mit einer Schere vermeintlich getötet wurden. Einer dieser Karpfen bewegte sich nach der offensichtlich unsachgemäßen Betäubung und Tötung immer noch heftig.
„Das war furchtbare Tierquälerei! Auch wenn die Tierschutz-Schlachtverordnung nicht definiert, welche Werkzeuge für die Tötung von Karpfen erlaubt sind – die Schere, die hier eingesetzt wird, ist völlig ungeeignet. Die Karpfen haben offensichtlich stark gelitten und über eine Minute nach dem Schnitt noch geatmet und gezappelt“
Das Fazit der Recherche war für die VGT-Mitarbeiter ernüchternd. Mag. Erich Schacherl: "Ich bin fassungslos, wie unprofessionell und empathielos die meisten Fischverkäufer mit den Karpfen umgegangen sind. Als wären die Fische empfindungslose Waren. Als würde es keine Gesetze geben, die die Tiere schützen. Gleichzeitig müssen wir hier auch die Behörde in die Pflicht nehmen. Jedes Jahr aufs Neue zeigen wir die Quälerei im vorweihnachtlichen Fischverkauf an. Man muss sich die Frage stellen, ob hier überhaupt kontrolliert wird, und ob bei diesen Kontrollen alle Augen zugedrückt werden. Die Tierquälerei erfolgt bei vielen Ständen systematisch und andauernd, und müsste von jedem kontrollierenden Organ festgestellt werden können".