Weniger gut ging es einem Katzenbesitzer im Sommer. "Unser Kater wurde vor drei Jahren vergiftet. Ich dachte, dass auch unserer jetzigen Katze so etwas passiert ist. Ich musste mit ihr deshalb schnell zum Arzt."
Zu schnell, wie dem Steirer vorgeworfen wird: Kilometerlang soll er auf einer schmalen Straße dicht hinter einem anderen Auto gefahren sein. Bei der Autobahnauffahrt soll er schließlich ein waghalsiges Manöver hingelegt haben. Der bedrängte Lenker hielt an und wollte ihn zur Rede stellen. Dann soll der Steirer ihn angefahren haben.
"Vier Kilometer ging es auf der Straße dahin. Ich hab' da sicher 200 Mal zur Katze auf dem Beifahrersitz geschaut und gesagt: 'Jo, jo, wird scho wieder', Ich war mit 99 Prozent bei der Katz', streichelte sie. Dass ich zu knapp auffuhr, mag der Andere so empfunden haben. Aber es is' ja nix passiert ...", beschwichtigte der 66-jährige Angeklagte am Grazer Straflandesgericht.
„Schuld war die beifahrende Katze, müsste man eigentlich sagen. Kann ich aber nicht, weil ja mein Mandant der Angeklagte ist“Verteidiger
Wie Richterin Julia Noack ausführte, soll der Katzenbesitzer den anderen Autofahrer angefahren haben. "Er stieg aus, kam zu mir und wollte wissen, was los ist. Dann ließ er sich hinfallen – das war eine volle Schwalbe, ich hab' ihn mit dem Auto nicht einmal berührt." Die Vorsitzende fragte: "Haben Sie bemerkt, dass er verletzt ist?" Der Angeklagte antwortete: "Nein! Ich dachte, was will er jetzt? Wenn er am Asphalt schlafen will, soll er das tun. Aber ich musste mit meiner Katze wirklich weiter."
Dass der andere Autofahrer 19 Tage im Krankenstand war, beeindruckte den Angeklagten wenig: "Naja, ich kann immer ins Krankenhaus gehen und sagen, dass mir alles weh tut."
"Sie mögen Katzen gerne, das merkt man. Aber wie schaut es denn mit Menschen aus?", fragte die Richterin. Laut Kleine Zeitung wollte sie zum Schluss wissen: "So, was sollen wir mit Ihnen tun, damit das nicht mehr passiert?"
Der Angeklagte konterte gelassen: "Einsperren. 20 Jahre. Nein, Scherz." Die Richterin hielt dagegen: "Das würde nur 20 Jahre helfen, es soll aber für immer sein. Ich verstehe ja Ihre Stresssituation. Aber das mit der Katze weiß der andere Verkehrsteilnehmer halt nicht – so darf man sich im Straßenverkehr einfach nicht verhalten." Das Urteil: Schuldspruch wegen Nötigung und Körperverletzung. Der Steirer muss 720 Euro Geldstrafe zahlen. Dazu kommen vier Monate bedingte Haft und 200 Euro Schmerzensgeld.
Zum Schluss reichten sich die beiden Autofahrer die Hände. Frieden kehrte ein – nicht ohne eine weitere Diskussion. "Wieso bist überhaupt so weit weg g'fahrn mit der Katz'? Du hast ja einen Tierarzt gleich als Nachbarn!?" Darauf der Angeklagte: "Na, zu dem geh' i net hin ..."