Ein 14-jähriger Bursche musste sich diese Woche vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Der Jugendliche, ursprünglich aus dem Irak stammend, soll seine 16-jährige Schwester psychisch und körperlich misshandelt haben. Weil sie ihr Kopftuch ablegte, setzte es Schläge – und mehr.
Nachdem seine Schwester beschlossen hatte, das Kopftuch abzulegen, begann der 14-Jährige sie angeblich massiv zu kontrollieren. Er soll ihr den Kontakt zu ihrer besten Freundin verboten haben, "weil diese einen fixen Freund hatte", ebenso wie Treffen mit männlichen Schulfreunden. Aus Angst vor seiner Gewalt brach die 16-Jährige diese Kontakte tatsächlich ab: "Ich hatte Angst, dass er mich vor ihnen schlägt", sagte sie vor Gericht.
Der 14-Jährige zwang das Opfer angeblich auch Fotos auf Instagram zu löschen und ihre Social-Media-Accounts zu löschen. Ihre Entscheidung, das Kopftuch abzulegen, änderte sie jedoch nicht: "Das war meine endgültige Entscheidung. Er konnte nichts dagegen tun", sagte sie am Wiener Landl. Selbst als ihr Bruder sie mit einem Messer bedrohte und ihr mit der Faust gegen den Oberarm prügelte, blieb sie standhaft.
Aus Furcht vor weiteren Angriffen schloss sich die 16-Jährige nachts in ihrem Zimmer ein. "Meine Mutter hat mir gesagt, dass ich die Türe zusperren soll. Dass er nicht zu mir kommt und mir die Haare abschneidet oder mich absticht." Die Mutter, die die Entscheidung ihrer Tochter unterstützte und selbst bedroht wurde, schaltete schließlich das Jugendamt ein – die Polizei griff ein. Der Jugendliche wurde am 18. Oktober in U-Haft genommen.
Im Gerichtssaal wirkte der 14-Jährige kleinlaut, als er in Handschellen hereingeführt wurde. "Ich bin, glaube ich, teilweise schuldig", sagte er und begann zu weinen. Auf Antrag seines Verteidigers wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Der Verteidiger sprach von einem "unreifen Jugendlichen", der sich "in der Rolle des Bruders und einzigen Mannes im Haushalt" gesehen habe – der Vater lebt in Australien. "Er hatte schlichtweg Angst um den Ruf der Familie", so der Verteidiger. Urteil: fünf Monate bedingte Haft – rechtskräftig.