Ein schwerer Quad-Unfall, drei völlig abgefahrene Reifen und eine ungewöhnliche Urteilsbegründung sorgen in Tirol für Aufregung. Ein 21-jähriger Wahl-Kärntner bekommt nach einem Unfall in Kitzbühel vorerst keinen Schadenersatz. Besonders brisant: Auch sein reges Sexleben spielte bei der Entscheidung des Gerichts eine Rolle.
Wie die "Kronen Zeitung" berichtet, war Thomas F. im Sommer 2024 mit seiner damaligen Freundin in Kitzbühel auf Urlaub. Das Paar borgte sich zwei Quads aus. Doch während der Fahrt geriet das Fahrzeug des jungen Mannes ins Rutschen.
Der 21-Jährige konnte gerade noch abspringen, bevor das Quad eine Böschung hinunterstürzte. Dabei landete er allerdings auf einem Baumstamm und verletzte sich im Genitalbereich schwer. Die Folgen: Eine Quetschung, ein großes Hämatom und Erektionsprobleme, die ihn nach eigenen Angaben bis Ende 2025 beschäftigten.
Der junge Bauunternehmer klagte den Quad-Verleih daraufhin auf 13.000 Euro Schadenersatz. Denn bei der Untersuchung des Fahrzeugs stellte sich heraus, dass drei der vier Reifen schwere Mängel aufwiesen. Einer hatte überhaupt kein Profil mehr.
Ein Sachverständiger bestätigte, dass sich das Quad in einem nicht verkehrs- und betriebssicheren Zustand befunden hatte. Dennoch wies das Landesgericht Innsbruck die Klage ab. Die Begründung hat es in sich.
Denn das Gericht berücksichtigte bei seiner Entscheidung nicht nur das frühere Motocross-Hobby des 21-Jährigen, sondern auch dessen Sexualverhalten.
Im Urteil heißt es wörtlich: "Die von der damaligen Zeugin bei der Polizei geschilderten hobbymäßigen Rennen in Verbindung mit dem vom Kläger selbst geschilderten riskanten Sexualverhalten (häufiger Geschlechtsverkehr mit vielen Partnern) sind Indizien für eine Risikoneigung und damit auch ein riskanteres Fahrverhalten des Klägers, was für eine extreme Nutzung des Quads – wie vom Sachverständigen als Unfallursache angeführt – spricht."
Mit anderen Worten: Das Gericht sah im häufigen Sex mit unterschiedlichen Partnerinnen einen Hinweis darauf, dass der junge Mann auch beim Quadfahren besonders risikofreudig gewesen sei.
Für den 21-Jährigen ist diese Argumentation völlig unverständlich. Gegenüber der "Krone" zeigt er sich empört. "Ich empfinde das als entwürdigend und diskriminierend, dass man vor Gericht auf seine Sexualität reduziert wird", erklärt Thomas F.
Er könne nicht nachvollziehen, wie ein Richter von seinem früheren Sexualleben auf sein Fahrverhalten schließen könne. Sein Sexleben sei schließlich keine technische Unfallursache gewesen.
Auch die Einschätzung der mangelhaften Reifen stößt bei ihm auf Unverständnis. Schließlich habe ein gewerblicher Vermieter ein Fahrzeug mit drei erheblich beschädigten Reifen ausgegeben.
Laut dem Urteil hätte der junge Mann die Reifen vor Fahrtantritt auch selbst kontrollieren können. Ein Gutachten stellte zudem einen Fahrfehler fest, der mit vier ordentlichen Reifen allerdings hätte ausgeglichen werden können.
Seine damalige Freundin hatte bei der Polizei hingegen von einer völlig normalen Fahrweise gesprochen. Der 21-Jährige will das Urteil jedenfalls nicht auf sich sitzen lassen. Eine Berufung ist laut "Krone" bereits in Arbeit.